gefragt von administrator am 30.11.1999
Kündigungsfrist
Hallo zusammen,ich weiß, das Thema wurde schon ziemlich viel durchgekaut... aber ich bin mir halt unsicher und frage deshalb noch einmal.
Ich möchte aus meiner Wohnung so schnell wie möglich raus. Der Mietvertrag wurde im Februar 1998 abgeschlossen und enthlät folgende Formulierung zur Kündigung:
[code:6850c]
3. Nur für Verträge von bestimmter Dauer mit Verlängerungsklausel - siehe jedoch § 5 -
Der Mietvertrag wird auf die Dauer von 12 Monaten geschlossen und läuft bis zum 15.02.1999.
Er verlängert sich jeweils um 12 Monate, falls er nicht mit den Fristen der Ziff. 4 gekündigt wird.
4. Die Kündigungsfrist beträgt
3 Kalendermonate, wenn seit der Überlassung des Wohnraums weniger als 5 Jahre vergangen sind.
6 Kalendermonate, wenn seit der Überlassung des Wohnraums 5 Jahre vergangen sind.
9 Kalendermonate, wenn seit der Überlassung des Wohnraums 8 Jahre vergangen sind.
12 Kalendermonate, wenn seit der Überlassung des Wohnraums 10 Jahre vergangen sind.
[/code:6850c]
Wenn ich jetzt alles richtig verstanden habe was ich bisher so gelesen habe, dann gilt die im Vertrag genannte Kündigungsfrist für mich weil der Vertrag vor dem 01. September 2001 zustande kam... Wenn das so ist, gibt es eine Möglichkeit das irgendwie zu umgehen?
Wenn die im Vetrag genannte Kündigungsfrist zutrifft, muß ich also 6 Monate vor dem 15.02.2006 kündigen oder kann ich jetzt schon zum 31. Oktober 2005 kündigen?
Vielen Dank...
Gruß
Marcus
