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administrator
Mich würde dies auch brennend interessieren, ob der Vermieter einen Wohnungsschlüssel einbehalten darf.
Bei mir ist dies der Fall und ich habe dies nur durch Zufall erfahren, d.h. bei der Wohnungsübernahme wurde ich nicht darüber informiert, dass der Vermieter sich einen Wohnungs- und Tiefgaragenschlüssel einbehällt.
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