gefragt von administrator am 30.11.1999

Handwerker haben erheblichen Schaden angerichtet

Hallo Leute,

nach meinem erfolgten Umzug in die neue Wohnung stellte ich in meinem frisch renovierten Keller etliche Regale auf und füllte diese mit dem Umzugsgut, dass ich erst später (wenn mehr Zeit vorhanden) einräumen wollte.
Etliche Sachen, die ich im Keller belassen wollte (es ist ein großer Keller) packte ich auch schon aus und wies ihnen ihren Platz im Keller zu.
Nach einiger Zeit (ich hatte mangels Urlaubsgewährung noch nicht weiter ein- und umgeräumt) bohrten Heizungsmonteure zur Verlegung einer weiteren Heizung im Erdgeschoß ein paar Löcher vom EG in meinen Keller, ohne sich vorher über die Sachlage zu informieren ("Billig"handwerker halt..).
Ich war zu der Zeit im Ausland. Als ich heimkam, sah ich die Bescherung: der gesamte Keller mit allem drum und dran war mit Steinstaub bepudert. Steinbrocken waren im gesamten Keller verstreut.
Viele Geräte und Werkzeuge sind dadurch unbrauchbar geworden.
Die Reinigung des Kellers hat mich bis jetzt schon 6 volle Tage gekostet, und es ist noch kein Ende abzusehen.
Ich habe mich sofort bei meinem Vermieter (der die Handwerker bestellt hat) beschwert. Nur Achselzucken.
Jetzt bin ich dabei, den ganzen Schaden ( :x :x :x ) zu fotografieren und zu dokumentieren.
Was muss ich als nächstes tun?
Rechtsanwalt?
Kann ich meine Zeitaufwendungen zusätzlich zum Wiederbeschaffungspreis der unbrauchbar gewordenen Werkzeuge/Geräte in Rechnung stellen?
Muss ich die Rechnung an die Handwerksfirma oder an meinen Vermieter stellen?

Mir schwirrt schon der Kopf .. :?

Antworten

antwort von FischkoppStuttgart am
Also.. Verursacher prinzip...
Der Handwerker haftet... Der Auftraggeber ggf auch...
Ein RA ist wohl das beste, je nach schadenssumme

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