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Holgrich hat diese Frage gestellt
Hallo
als wir in unsere Wohnung eingezogen sind, wurde uns vom Vermieter schriftlich zugesagt, dass kaputte Bodenfliesen im Bad ausgewechselt werden. Nun hat es sich so ergeben, dass Handwerker meinem Vermieter mitgeteilt haben, dass das komplette Material unter den Fliesen ausgewechelt werden müsste um das Brechen weiterer Fliesen zu verhindern. Also hat uns unser Vermieter mitgeteilt, dass er garnichts machen lässt. Kann ich das Beheben verlangen oder alternativ eine Mietpreisminderung?

Danke, Holger
Stichwörter: mietminderung + reparaturen + bad

0 Kommentare zu „Folgen von Nichtdurchführung von Reparaturen”

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