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Gast Experte! hat diese Frage gestellt
Hallo zusammen!

Ich habe meine Mietwohnung (1-Zi-Appartment) vor ca. 2 Monaten ordnungsgemäß und "besenrein" (eigentlich in besserem Zustand als bei Übergabe) an den Vermieter übergeben.

Dieser hat mir im Anschluss die umgehende Rückzahlung der Mietkaution angekündigt, die jedoch bis heute nicht erfolgte.

Nach mehrmaligen Nachfragen, wurde ich immer wieder vertröstet und mir wurde zugesichert, dass die Kaution bald überwiesen werde.
Schließlich habe ich den Vermieter schriftlich aufgefordert die Kaution (mit Frist) zurückzuzahlen, was bis dato nicht erfolgte.

Mein Frage lautet nun:
In welchem Zeitrahmen muss der Vermieter dem Mieter Mängel aus dem Mietverhältnis anzeigen?
In welcher Form muss er dies anzeigen (schriftlich) und Nachbesserung fordern?
Wann erlöschen diese Ansprüche (z.B. wenn die Wohnung bereits wieder bezogen bzw. weitervermietet wurde?

oder auch: Kann dem Vermieter etwa nach 2 Monaten einfallen, dass noch Mängel bestehen ?

Vielen Dank für eure Hilfe?

mexxman

0 Kommentare zu „RZ Mietkaution - Mängelanzeige des Vermieters? Zeitrahmen?”

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