gefragt von administrator am 30.11.1999

Nebekostenabrechnung: Prüfrechte der Mieter

Ein Vermieter hat falsche Nebenkostenabrechnung erstellt. Darauf hat der Mieter die Einsicht in die Belege verlangt. Der Vermieter hat sich geweigert. Die Einsichtnahme in die Unterlagen beim Vermieter war nicht möglich, das es immer wieder zu Streit kam. Nun haben die Mieter die Kopien verlangt und darauf geklagt.
Das AG Achim hat entschieden, dass die Mieter kein Recht auf die Kopien haben.....
Kann mir da jemand helfen?

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antwort von administrator am
quatsch du hast zwar kein Recht auf die Kopien, darfst jedoch vor Zahlung der Nebenkosten, die Belege beim Vermieter einsehen und vor Ort nachrechnen. Mitnehmen kannste natürlich nix

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