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wohngemeinschaft

 administrator Experte! hat diese Frage am gestellt
hallo!
ich wohne zur zeit in einer wohngemeinschaft (3 Personen), ich werde zum 15.nov. in meine neue wohnung ziehen.
meine mitbewohnerin wird zu diesem termin auch ausziehen.
jetzt ist folgendes problem wir wohnen mit dem sohn der vermieterin zusammen (...werd ich nie wieder machen!)
er versucht als erstes das zimmer meiner mitbewohnerin los zu werden und mir die gesamte miete für den monat
abzunehmen, damit er ab den 15. den fussboden in meinem zimmer abschleifen kann, ist das ok????
kann ich da einfluss drauf nehmen, wenn ich interessenten hätte die ab dem 15. mein zimmer mieten würden.
und wie sieht es aus kann er jeden nachmieter ablehnen oder sollte ich da seiner mutter die nachmieter vorstellen?
lieben dank schonmal im voraus tanja
Stichwörter: wohngemeinschaft

1 Kommentar zu „wohngemeinschaft”

 Susanne Experte!

Falls es im Mietvertrag nicht ausdrücklich vereinbart ist, kannst Du keinen Nachmieter stellen, um früher aus dem Mietvertrag zu kommen. Falls Du nicht zur Untermiete in einem möblierten Zimmer wohnst, beträgt Deine Kündigungsfrist 3 Monate.

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