gefragt von administrator am 30.11.1999

Nachzahlung von Grundsteuer nach Auszug vor 2 Jahren

Hallo!

Wir sind vor zwei Jahren aus unserer Mietwohnung ausgezogen. DIe letzte Betriebskostenabrechnung wurde fristgerecht und ordnungsgemäß bezahlt. Jetzt nach über 2 Jahren :( flattert mir eine Rechnung ins Haus in der ich für die Jahre 2003/2004/2005 wegen einer Fehlberechnung Grundsteueranteile in Höhe von 300,-€ nachzahlen soll. Kann mir jemand weiter helfen. Würde mich über einen Tip sehr freuen und Danke bereits im vorraus.
Stichwörter: auszug + grundsteuer + jahren + nachzahlung

Antworten

antwort von BK-Mann am
Hallo

das ist legal, wenn es nicht Vermieters Schuld war dass die Grundsteuer falsch berechnet wurde. Da würde ich einmal nachfragen, wer da die falschen Werte berechnet hat - das Amt oder der Vermieter selbst. Hat es der Vermieter verbockt, hat er Pech, und ihr müsst nicht nachzahlen. Hat das Amt jetzt erst eine Korrektur dieser Jahre vorgenommen, muss gezahlt werden.

Gruß

BK-Mann

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