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Gast Experte! hat diese Frage gestellt
Hallole erstmal *wink*

Ich hab mich hier schon durch einige Threads gelesen, habe aber trotzdem noch eine Frage zum Thema.

Wir sind Mitte September 2006 in unsere Wohnung gezogen. Da die Vormieter nicht renoviert haben, wurde das von uns übernommen - die Farbe bezahlte allerdings unser Vermieter!

Jetzt haben wir die Wohnung zum 15.12.2007 gekündigt und mir stellt sich die Frage, ob wir zur kompletten Renovierung verpflichtet sind?

Der Mietvertrag ist dieser "Zweckform-Vorduck", in diesem findet sich u.a. folgendes:

§8 Schönheitsreparaturen/Bagatellschäden

Wand- und Deckenanstriche in Küchen, Bädern und Duschen alle drei Jahre, in Wohn- und Schlafräumen, Dielen und Toiletten alle fünf Jahre, in anderen Räumen alle sieben Jahre.

Und dann noch die Klausel, dass, wenn die Renovierung der Räume lt. Fristenplan noch nicht nötig war, der Vermieter vom Mieter verlangen kann, dass dieser sich prozentual an den Kosten einer Renovierung beteiligt.
Also in unserem Fall, da die letzte Renovierung beim Einzug erfolgte, das aber knirsch über ein Jahr her ist, wären das 20%.

In §18 unter Beendigung des Mietverhältnisses steht folgendes:

Die Mietsache ist bei Beendigung des Mietvertrages geräumt und ordnungsgemäß gereinigt zurückzugeben. Die Verpflichtung nach §8 des Vertrages bleiben unberührt.

Ist das so rechtens? Müssen wir komplett renovieren? Darf der VM uns diese 20% in Rechnung stellen?
Wenn wir renovieren müssen, können wir das Apricot, mit dem wir das Wohnzimmer gestrichen haben, dran lassen? Ist ja eine dezente Farbe, oder gibt das Probleme?

LG
SiSu
Stichwörter: auszug + leidige + renovierung + thema

2 Kommentare zu „Das leidige Thema Renovierung bei Auszug.....”

Ghostraider Experte!

Das Problem ist, wenn das alles ist was in der Schönheitsreparaturklausel steht diese wegen starre Fristen ungültig ist und Sie nichts machen müssen.
Sicherheitshalber würde ich diesen Vertrag mal einem Mieterschutzverein oder Rechtsanwalt zur Prüfung nochmals vorlegen.

Mit dem Aprocotfarbton, da kommt es drauf an wie ein Richter dies sehen würde.
Aber solang es im Pastellton ist dürfte dies auch nicht als Grell beanstandet werden.

Gruß
pcwilli

kurisu aktiver Benutzer

Es kommt bei diesen Fristenplänen auch auf den genauen Wortlaut drauf an. Auch was noch im Vortext vor den Fristen steht. Am besten währe wirklich diese Vertragsprüfung.

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