Wohnen und leben
Einloggen Registrieren
Werbung
Gast Experte! hat diese Frage gestellt
Hallo Ihr,

ich frage für Bekannte nach.

Und zwar hatten die eine Wohnung. Aufgrund Arbeitslosigkeit konnten sie die Wohnung nicht mehr halten und haben gekündigt. Wie immer 3 Monate Kündigungsfrist. Allerdings war es wohl damals nicht machbar um doppelte Mietzahlung drumrumzukommen.

Die alte Wohnung mußte auch in einem komplett renovierten Zustand übergeben werden. Sie haben die Wohnung gestrichen, aber die Vermieter waren damit nicht einverstanden. Gut o.k. Sie wollten dann die nötigen Ausbesserungsarbeiten durchführen und kamen nicht mehr in die Wohnung, da der Vermieter die Schlösser ausgewechselt hat.

Einiger Schriftverkehr ging hin und her. Führte aber zu keinem Ergebnis. Nach 1,5 Jahren kam nun ein Schreiben vom Anwalt. Der fordert jetzt 3 Mieten und Renovierungskosten.Von den 3 Monaten kamen die Leute ja aber 2 Monate nicht mehr in die Wohnung und konnten somit die restlichen Renovierungsarbeiten nicht durchführen.

Ich denke mal, das Ganze wird vor dem Gericht enden.
Kann man an der Sache überhaupt etwas machen??

Könnte das vom Vermieter verbotene Eigenmacht sein??
Und hätten sich die Mieter damals ne einstweilige Verfügung holen sollten, um wieder in die Wohnung zu kommen??

Das was ich mir so zusammengelesen habe, kann es doch nicht rechtens sein, was der Vermieter gemacht hat. Auch wenn meine Bekannten eine Miete im Rückstand waren

Danke schon mal
Stichwörter: mietschuldenfrage

1 Kommentar zu „Mietschuldenfrage”

Ghostraider Experte!

Wenn eine Schönheitsreparatur unsachgemäß durchgeführt wurde muss der Vermieter eine angemessene Zeit zur Nachbesserung geben sonst verwirkt er seine Ansprüche.
Anders ist es wenn die Schönheitsreparaturklausel unwirksam war und der Mieter renoviert trotzdem und dann noch unsachgemäß schadet er den Vermieter und dieser kann die Arbeiten einem Fachmann übergeben und der Mieter muss die Rechnung zahlen.

Ich würde auf jeden Fall sofort einen Anwalt beauftragen der sich die ganze Sache mal ansieht, den auch nach 1 1/2 Jahren sehe ich das da was nicht Okay ist da der Vermieter nur 6 Monate Anspruch auf Mängelbehebung hat.

Also auf zum Anwalt.

Gruß
ghost

Antwort schreiben

Nur registrierte Benutzer können auf Beiträge antworten.