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Gast Experte! hat diese Frage gestellt
Hallo zusammen,

bin vor kurzem umgezogen und es sind meines erahctens noch einige Mängeln offen. Meine Frage ist in wie weit der Vermieter oder ich für die Mängeln aufkommen muss.

1. Der Vermieter hat einen Schlüssen von der Wohnung und stand shcon mal unangemeldet im Wohnzimmer. Möchte das Schloss austauschen und dem Vermieter keinen Schlüssel geben, darf er einen Schlüssel verlangen?

2. Im Haus ist vom Vermieter eine Einbauküche drin, die aber schon gut heruntergekommen ist, einige Schubladen gehen nicht richtig zu etc. sowie der Kühlschrank schief hängt und nicht richtig schließt was für mich höhere Stromkosten bedeutet.
Muss der Vermieter dies beheben oder darf ich an der Einbauküche z.b. einen neuen Kühlschrank integrieren auch wenn der Vermieter nein sagt?

3. Das wasser im Küchenabfluss fließt kaum ab....

4. Es stinkt aus dem Duschabfluss, muss er das beheben lassen?

5. Einige Türen lassen sich schwer schließen bis kaum, muss er das auch machen lassen oder ich?

6. Diem Zimmer türen hatten keinen Schlüssel, habe mir selber welche nachmachen lassen weil der Vermieter meinte die braucht man nicht....

Bei welchen Punkten muss der Vermieter aufkommen und bei welchen ich?
Was tun wenn er sich weigert'?

Gruß
Leho
Stichwörter: einzug + mängel + recht

5 Kommentare zu „Mängel beim Einzug - Mein Recht?!”

Ghostraider Experte!

Zum einen möchte ich sagen das Sie dies alles dem Vermieter sehr spät melden. Sowas sagt man direkt bei Einzug damit es im Übergabeprotokoll festgehalten wird und später sowie jetzt bei nicht beheben der Schäden eine Mietminderung durchgeführt werden könnte. Jetzt heißt es für eine Mietminderung "Gemietet wie gesehen " und man kann keine durchführen.
Zum einzelnen.

So schnell wie möglich ein neues Schloss einbauen und dem Vermieter sagen das bei einem Freund in der Nachbarschaft oder bei Tante Emma ein Schlüssel für den Notfall liegt.
Sollte er zwischenzeitlich nochmal ohne Ihre Erlaubnis sich zu Ihnen am Tisch setzen ohne das Sie die Türe aufgemacht haben können Sie Ihm lächelnd eine Anzeige wegen Hausfriedensbruch an den Hals hängen. <!-- s :mrgreen: --><!-- s :mrgreen: -->
(Ich liebe solche Vermieter)
Sollten Sie in Ihrem Mietvertrag keine gültige Kleinreparaturklausel haben können Sie alles was Sie hier jetzt aufgezählt haben dem Vermieter schriftlich mit der Bitte zur schnellsten Behebung mitteilen.
Sollte er sich nach einem Zeitraum von 14 Tagen nicht melden nochmals schriftlich mit Fristsetzung von 14 Tagen melden und danach können Sie selbst Handwerker bestellen die die Schäden beheben und die Kosten von der Miete abziehen.
Bitte aber nur in kleinen Raten damit er nicht verhungert und Sie nicht in die Versuchung geraten mit Ihren Forderungen in die Nebenkosten zu rutschen. Die dürfen nicht belastet werden.

Besteht eine gültige Kleinreparaturklausel sollten die Kosten der einzelnen Reparatur in der Regel nicht mehr als EUR 80,00 betragen und darüber hinaus der Aufwand für 12 Monate auf einen Höchstbetrag von 8 % der jeweiligen Jahresnettomiete) begrenzt ist.
Dies muss in der Klausel stehen. ohne dies ist die Klausel ungültig.

Wollen Sie sich lieber einen neuen Kühlschrank zulegen, vielleicht einen der weniger Strom verbraucht, machen Sie es ruhig. Nur stellen Sie den alten schön in den Keller, aber mit Türe offen (Damit sich kein Schimmel bildet auch wenn er sauber ist passiert dies) damit Sie diesen bei Auszug wieder einbauen können.

Gruß
ghost

leho

Danke für die schnelle Antwort!

Die Mängeln habe ich schon beim Einzug dem Vermieter mitgeteilt, er hat es aber heruntergespielt.
Dazu kommt noch das ich glaube das der Vermieter da snicht absichtlich macht, also mit dem ins hauskommen, ich denke er ist sich über seine Rechter als Vermieter gar nicht bewust. (ist das einzigste Haus was er vermietet und er hat es geerbt.)

Mit dem Kühlschrank ist das Problem das es ein eingebauter ist, wiess nicht in wie weit ich einen passenden finde....?

Werde mir den Mietvertrag genau unter die Lupe nehmen.

Gruß
Leho

Ghostraider Experte!

Ob Absicht oder nicht, ER DARF ES NICHT[/b:aaea2][/u:aaea2]

Melden Sie wie gesagt schriftlich alles dem Vermieter vielleicht brauchen Sie keinen neuen Kühlschrank, den wenn dieser defekt ist muss der Vermieter auch dafür aufkommen da die Küche mit Inventar vermietet wurde und der Miete Ihnen eine gebrauchsfähige Wohnung zur Verfügung stellen muss.

Gruß
ghost

leho

Werde es auch erstmal Diplomatisch regeln, muss ja nicht gleich die Keule rausholen.

DANKE und Gruß
Leho

Ghostraider Experte!

Naja, wenn da schon Unregelmäßigkeiten bei Einzug waren und bis jetzt vom Vermieter nichts dagegen unternommen wurde, frage ich mich wie lange Sie es noch auf dem diplomatischem Weg versuchen wollen bis er die Mängel behebt.

Ob Sie es schaffen den guten Mann mit Diplomatie von seinen ungebetenen Zugängen abzuhalten stelle ich auch mal in Frage.
Auch später, nach dem nächsten unangemeldeten Besuch, können Sie das hier gelesene immer noch anwenden.

sollten Sie trotzdem noch Fragen haben, auch zu diesem Thema schreiben Sie einfach wieder.

Bis dahin,
Gruß
ghost

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