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Curly_Zu hat diese Frage gestellt
Hallo ich habe zwei fragen,
mein erstes Problem ist, dass in meiner Wohnung, die ich am 1.12.2005 bezogen habe, die Duschtasse nicht mehr in Ordnung ist. Als ich in die Wohnung eingezogen bin habe ich mich nur gewundert, dass die oberfläche der Duschtasse so rau ist, habe mir aber keine weiteren gedanken dazu gemacht, bis es vor ca 1 1/2 jaren anfing sich leicht gelb zu verfärben. da ist mir aufgefallen, dass anscheinend die Schutzschicht fehlt. Das Problem habe ich dann meiner Vermieterin geschildert, die es sich in meiner Akte notieren wollte, ich allerdings habe kein schreiben von ihr erhalten und jetzt wo die Wohnungsübergabe vor der Tür steht rückt mir die Hausverwaltung auf den Pelz und will, dass ich die Bezahle, was ich nicht einsehe, da das Badezimmer schon ätliche Jahre auf dem Buckel hat und in dem Haus ein reges kommen und gehen von Mietern der Fall ist.

Die zweite ´Sache ist die, dass die Türrahmen leichte Macken aufweisen, die bei der Wohnungsabnahme nicht aufgefallen sind da der Vormieter mich einen Tag früher reingelassen hat damit ich schon mit den Renovierungsvorbereitungen anfangen konnte und hatte zu dem Zeitpunkt der Abnahme und Übergabe die Rahmen abgeklebt wegen der Wandfarbe. Meine Frage ist natürlich ob ich dazu verpflichtet bin die Rahmen neu zu lackieren und wie das Grundsätzlich mit solchen schönheitsarbeiten aussieht welche Pflichten habe ich und welche der Vermieter???

Lieben Gruß Curly

1 Kommentar zu „Mängel in der Mitwohnung”

Ghostraider Experte!

Wurde das Problem mit der Duschtasse schriftlich der Vermieterin gemeldet?
Wenn nein haben Sie ein Problem.
Wieweit hier ein Zeitwert abgerechnet wird kann ich nicht sagen, aber es kann ganz gut sein das Sie die Duschtasse ersetzen müssen, da dies nicht sofort bei Einzug und Übergabe dem Vermieter angezeigt wurde und als Verschulden Ihrerseits angesehen werden wird oder kann.

Bei den Macken im Türrahmen kommt es darauf an ob es im Rahmen des normalen gebrauchts ist oder über diesen drüber weg geht.

Anderseits kommt es beim Türen oder Rahmen streichen auch darauf an wie die Klausel über die Schönheitsreparaturen ausgeführt ist.
Das heißt ob eine gültige Schönheitsreparaturklausel im Mietvertrag verankert ist.

Gruß
ghost

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