gefragt von administrator am 30.11.1999

auszug aus gemeinsamer wohnung

ich, weiblich, lebe mit meinem ex-freund in der gemeinsamen wohnung, jetzt quasi als wohngemeinschaft. der mietvertrag wurde gemeinsam unterschrieben, kündigungsfrist 3 monate.
ich will meinen anteil am mietvertrag kündigen und ausziehen, weil ich eine neue partnerschaft habe.
mein ex macht ärger, wenn ich meinen neuen freund anrufen will, obwohl das telefon von mir bezahlt wird. er hatte mir auch schon einmal die schlüssel weggenommen und gesagt, ich solle es nicht wagen zurückzukehren.
er beschimpft mich und ich fühle mich bedroht ("wenn du heute abend zu ihm gehst, brauchst du gar nicht mehr hierher zurückkommen, ich mach dich platt") und nicht mehr sicher, obwohl die miete zur zeit hauptsächlich von mir bezahlt wird. mein ex hat aber eine feste anstellung und verdient geld.
trotzdem weigert er sich in letzter zeit, seinen anteil an der miete zu bezahlen.
bis jetzt ist zwar nichts passiert, aber ich kann seine künftigen reaktionen nicht mehr abschätzen, und bis ich eine neue wohnung gefunden habe, muss ich eben noch in dieser bleiben.
welche rechte habe ich?
Stichwörter: auszug + gemeinsamer + wohnung

Antworten

antwort von Ghostraider am
Zum einen hast Du das Recht in anzuzeigen. Hier wird wahrscheinlich auch das Gesetz gegen häusliche Gewalt greifen.
Anderseits wegen Beleidigung und Bedrohung, wobei er meiner Ansicht nach höchstens Polizeilich ermahnt wird und sich sonst nichts tut da man viel erzählen kann und noch nicht tätlich wurde.
Klingt blöd aber so wird es sein. Leider.
Um aus dem Mietvertrag raus zukommen müssen beide die Kündigung unterschreiben, auch wenn einer noch darin wohnen bleiben will. Der der wohnen bleiben will kann und muss dann einen neuen Mietvertrag abschließen.
Sollte der Ex nicht unterschreiben wollen kann die Unterschrift eingeklagt werden.
Für beide Sachen Anzeige und Kündigung würde ich einen Rechtsanwalt aufsuchen und mich beraten lassen und das ganz schnell bevor etwas passiert.
Warum ziehst Du sicherheitshalber nicht vorrübergehend zu deinem neuen Partner?

Gruß
ghost

antwort von kurisu am
Würde in diesem Fall nicht auch eine Teilkündigung reichen?

Hierbei müssten alle Vertragsparteien unterzeichnen, aber man spart sich den neuen Mietvertrag und Sie währe trotzdem aus dem MV raus.

antwort von Susanne am
Mein lieber Freund, es gibt im Mietrecht keine Teilkündigung!

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