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Ghostraider
Zum einen hast Du das Recht in anzuzeigen. Hier wird wahrscheinlich auch das Gesetz gegen häusliche Gewalt greifen.
Anderseits wegen Beleidigung und Bedrohung, wobei er meiner Ansicht nach höchstens Polizeilich ermahnt wird und sich sonst nichts tut da man viel erzählen kann und noch nicht tätlich wurde.
Klingt blöd aber so wird es sein. Leider.
Um aus dem Mietvertrag raus zukommen müssen beide die Kündigung unterschreiben, auch wenn einer noch darin wohnen bleiben will. Der der wohnen bleiben will kann und muss dann einen neuen Mietvertrag abschließen.
Sollte der Ex nicht unterschreiben wollen kann die Unterschrift eingeklagt werden.
Für beide Sachen Anzeige und Kündigung würde ich einen Rechtsanwalt aufsuchen und mich beraten lassen und das ganz schnell bevor etwas passiert.
Warum ziehst Du sicherheitshalber nicht vorrübergehend zu deinem neuen Partner?
Gruß
ghost
kurisu
Würde in diesem Fall nicht auch eine Teilkündigung reichen?
Hierbei müssten alle Vertragsparteien unterzeichnen, aber man spart sich den neuen Mietvertrag und Sie währe trotzdem aus dem MV raus.
Susanne
Mein lieber Freund, es gibt im Mietrecht keine Teilkündigung!
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