gefragt von administrator am 30.11.1999
Vermieter erhebt die Miete vor Auszug
Hallo ZusammenIch stecke momentan in folgdender Situation. Ich habe meine Wohnung zum 31.Nov gekündigt und habe diese von meinem Vormieter übernommen (Also auch die Schönheitsreparaturen). Die wohnung ist Teilweise farbig gestrichen was sehr schön aussieht.
Ich war nun auf der Suche nach einem Nachmieter damit ich nicht die Wohnung komplett weiß streichen muss.
Ich hatte mich sehr gefreut das ich ein paar Interessenten gefunden habe die die Wohnung so nehmen wollte nun habe ich aber auf der Seite des Vermieters gelesen das er die Miete um 40 € angehoben hat ...
Damit wird es sehr schwer werden einen Nachmieter zu finden. Er begründet dies in den gestiegenden Betriebskosten. Das kann aber nich sein da er die Netto-Kaltmiete von ca. 190 auf 219 € angehoben hat und die Betribskosten so um 10 € .
Meine Frage kann man da jetzt irgendwas machen? Denn so werde ich wohl keinen Nachmieter finden
Zur der Wohnungsabnahme da soll ich alle Zimmer komplett streichen mit Wänden und Decken, die Heizkörper und Rohre und die Türen. Ich wohne ca. 2 Jahre in der WOhnung wielange die Vormieterin drin gewohnt hat weiß ich leider nicht aber da ich die "Schönheitsreparaturen" von Ihr übernommen habe wird das wohl mitzählen oder? Ich finde viele Wände gehen noch also müßten nich gestrichen werden kann man da was machen?
Vielen dank für die Antworten im vorraus
MFG
Vollo
Antworten
antwort von Susanne am
Bitte den Vertrag von einem Fachanwalt prüfen lassen. Im Bezug auf die Schönheitsreparaturklauseln hat sich in der Rechtssprechung in den letzten Jahren viel getan, sodass möglicherweise diese Klauseln nichtig sind. Das kann aber rechtssicher nur durch einen Fachanwalt beantwortet werden.Grundsätzlich kann man sagen:
-Ohne Klausel im Mietvertrag hat der Mieter keine Recht auf eine Nachmietergestellung.
-Der VM kann sich bezüglich der Überlegung, einen Nachmieter anzunehmen oder abzulehnen 3 Monate Zeit lassen
-Der VM kann natürlich die Wohnung zu einen anderen Mietpreis anbieten. Hier bestimmten bei Neuvermietung Angebot und Nachfrage den Markt.
-Auch wenn eine Klausel im Mietvertrag ungültig wäre, die das weiss streichen bei Auszug verlangt. Das Streichen der Wohnung mit grellen, exzentrischen Farben geht darüber hinaus und wird als Schaden angesehen, den der Mieter entfernen muss.
