gefragt von administrator am 30.11.1999

marode elektroanlage - mietminderung

ein nettes hallo @all,

um wieviel prozent kann die miete gemindert werden wenn sich die vorhanden elektroanlage in einem derartigen zustand befindet bzw. als folge das der vermieter seinen gesetzlichen verpflichtungen im rahmen des § 537 BGB bzw. DIN VDE 0100-T.610 nicht nachgekommen ist.

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Stichwörter: elektroanlage + marode + mietminderung

Antworten

antwort von kurisu am
haben sie ihren vermieter über den mangel bereits informiert?

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