gefragt von administrator am 30.11.1999

Renovierung nach Auszug

Hallo zusammen,
wir werden demnächst aus unserer Wohnung ausziehen und würden gerne wissen, ob wir die Wohnung renovieren müssen. Die Schönheitsreparaturklausel (hier §14) wurde gestrichen.

Zitat aus dem Mietvertrag:
§ 24 Zustand der Mieträume bei Beginn des Mietverhältnisses
1. Der Mieter übernimmt die Wohnung in gegenwärtigem Zustand.
3. In den Mieträumen sollen bis zum ... folgende Arbeiten durchgeführt werden:
3.1 durch den Vermieter
wird die Wohnung renoviert übergeben, d.h. Rauhfaser weiß gestrichen
3.2 durch den Mieter
wird die Wohnung bei Auszug in Abänderung des § 14 (Schönheitsreparaturen) ebenso renoviert dem Vermieter zurückgegeben, d.h. Rauhfaser weiß gestrichen, Teppich gereinigt, Laminat in Diele gesäubert, Keller leergeräumt.

Anmerkung: Die Wohnung war nicht renoviert übergeben worden, wir hatten mit den Vormietern abgemacht, dass sie alle Löcher etc. kitten und grob überstreichen, dafür die Extrafensterbänke und die Garderobe drin lassen. Diese Mängel haben wir (leider nur digital) festgehalten. Weiterhin haben wir die Fußleisten gestrichen (furchtbares beige) und eine Wand knallrot gestrichen. Die Küche haben wir hellgrün übernommen.

Also nochmal meine Frage: muss ich alles weiß streichen, gar nichts oder wenn teilweise dann was?

Vielen Dank im Voraus,

DINENISO
Stichwörter: auszug + renovierung

Antworten

antwort von Susanne am
Diese Fragen kann ein Forum nicht beantworten. Der Mietvertrag muss von einem Fachanwalt geprüft werden, da hat sich in der Rechtssprechung der letzten Jahre zuviel geändert.

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