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Mieterhöhung

 administrator Experte! hat diese Frage am gestellt
Hallo,bin völlig verzweifelt und hoffe das mir hier jemand helfen kann.
Hatten gestern ein Gespräch mit unserem Vermieter.Am Ende des Gesprächs wurde uns ein Schreiben mit einer Mieterhöhung vorgelegt, in Bezug auf die ortsübliche Vergleichsmiete: habe mich schon informiert,dagegen kann man wohl nichts machen. Oder vielleicht doch ???
Jetzt zu meinen Fragen : In dem Mietshaus sind zwei Parteien,wir und Die Tochter des Vermieters.Beide Wohnungen sind gleich gross.Muss deshalb auch die Miete gleich sein ??? Dieses Jahr sind Fenster erneuert worden.Bei der Tochter des Vermieters alle,bei uns nicht alle. Ausserdem haben wir noch eine alte Toilettenspülung die nurkaum oder mit unmengen von Wasserverbrauch funktioniert.Haben Wir ein Recht auf Gleichbehandlung ??? Müssen Modernisierungsmassnahmen für alle Mieter gelten ??? Muss ich einem geänderten Anhang zum Mietvertrag in Bezug auf die Hausordung zustimmen oder ist für mich nur der Anhang bindend den ich bei der Mietvertragunterzeichnug unterschrieben habe ??? Vielleicht kann sich jemand vorstellen, dass es sehr schwierig ist wenn man nicht gleichbehandelt wird nur weil die andere Mietpartei die Tochter des Vermieters ist.Wir zahlen unsere Miete immer pünktlich und kümmern uns auch sonst um alles aber man kann es ihnen einfach nicht Recht machen.
Falls jemand eine Antwort für mich hat wäre ich unendlich dankbar !!!Vielleicht gibts diesbezüglich sogar schon Urteile.
Vielen Dank Andre
Stichwörter: mieterhöhung

2 Kommentare zu „Mieterhöhung”

 Ghostraider Experte!

Hallo,bin völlig verzweifelt und hoffe das mir hier jemand helfen kann.
Hatten gestern ein Gespräch mit unserem Vermieter.Am Ende des Gesprächs wurde uns ein Schreiben mit einer Mieterhöhung vorgelegt, in Bezug auf die ortsübliche Vergleichsmiete: habe mich schon informiert,dagegen kann man wohl nichts machen. Oder vielleicht doch ??? Nein[/color:aa482]
Jetzt zu meinen Fragen : In dem Mietshaus sind zwei Parteien,wir und Die Tochter des Vermieters.Beide Wohnungen sind gleich gross.Muss deshalb auch die Miete gleich sein ???[color=#BF0000:aa482]Nein[/color:aa482] Dieses Jahr sind Fenster erneuert worden.Bei der Tochter des Vermieters alle,bei uns nicht alle.[color=#BF0000:aa482]Was nicht kaputt ist brauch nicht erneuert werden es ist Sache des Vermieters was er macht.[/color:aa482] Ausserdem haben wir noch eine alte Toilettenspülung die nurkaum oder mit unmengen von Wasserverbrauch funktioniert.[color=#BF0000:aa482]Schriftlich den Mangel dem Vermieter anzeigen. Sollte dies erst neu aufgetreten sein und nicht schon bei Mietbeginn vorhanden gewesen sein kann eine Mietminderung nach Fristsetzung angeraumt werden.[/color:aa482]Haben Wir ein Recht auf Gleichbehandlung ???[color=#BF0000:aa482]Nein, es kommt immer darauf an was im Mietvertrag steht.[/color:aa482] Müssen Modernisierungsmassnahmen für alle Mieter gelten ???[color=#BF0000:aa482]Nein[/color:aa482] Muss ich einem geänderten Anhang zum Mietvertrag in Bezug auf die Hausordung zustimmen oder ist für mich nur der Anhang bindend den ich bei der Mietvertragunterzeichnug unterschrieben habe ??? Vielleicht kann sich jemand vorstellen, dass es sehr schwierig ist wenn man nicht gleichbehandelt wird nur weil die andere Mietpartei die Tochter des Vermieters ist.Wir zahlen unsere Miete immer pünktlich und kümmern uns auch sonst um alles aber man kann es ihnen einfach nicht Recht machen.
Falls jemand eine Antwort für mich hat wäre ich unendlich dankbar !!!Vielleicht gibts diesbezüglich sogar schon Urteile.
Vielen Dank Andre[/quote:aa482]
Das die Tochter des Vermieters anders behandelt wird kann ich mir vorstellen. Das die Wohnung eine bessere Ausstattung hat und bekommt kann ich mir auch vorstellen und dagegen kann man auch nichts machen.
Eine Hausordnung ist eine Vereinbarung zwischen Vermieter und Mieter/innen und wird bei unterschreiben des Mietvertrags wirksam und kann dann von keiner Partei einseitig geändert werden.
Hier mehr zur Hausordnung.

[url=http://www.pro-wohnen.de/Mietrecht_Hausordnung_Mietvertrag.htm]http://www.pro-wohnen.de/Mietrecht_Hausordnung_Mietvertrag.htm[/url]

Weitere Antworten zum Ihrem Anhang zur Hausordnung kann ich nicht geben da hier nicht steht was der Vermieter in den Anhang festgelegt hat.

Gruß
ghost

 Immobilienwirt Experte!

Hallo, also kurz mal zur Richtigkeit. Mieter haben meist den Sinn dafür, sich mit anderen Mitmietern der Hauses zu vergleichen. Dies ist leider der falsche Ansatz. Die Miete und sonstigen Gegebenheiten wie Mietvertrag usw. können von Mietpartei zu Mietpartei unterschiedlich sein. Einen Anspruch zur Gleichbehandlung hat der Mieter grundsätzlich nicht, der Vermieter kann im gesetzlichen Rahmen selbst erntscheiden, wie er die einzelne Mietpartei "behandelt". Das einzige was meist gleich ist für alle in einem Haus ist die Hausordnung...

Das eine Hausordnung einseitig nicht vom Vermieter geändert werden kann, ist so nicht ganz richtig. Hier kommt es darauf an was und in welcher Hinsicht bzw. zu welchen nachteil geändert werden soll. Kleinere Änderungen die sich im üblichen Rahmen halten und den Mieter nicht benachteiligen sind möglich....

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