gefragt von administrator am 30.11.1999

Dusche, warmes Wasser, kaltes Wasser wechsel nach einer 1min

Also da wir ja hier im Haus (Berlin Kreuzberg) ja mehrer Hausverwalter haben, und ich dem zuständigen Hausverwalter schon mehrmals gesagt habe das die Dusche nach einer Minute oder mal nach drei aufeinmal das heisse Wasser versiegt und man nochmals aufdrehen muss, selbst das mischen ist eine qual, mal heiss mal kalt tolles Gefühl.

Schickte er eine Klempnerkumpel vorbei und der meinte es liegt am Druck in Berlin, aber hey denk ich mir tolle sache, bringt mir aber nix ich will duschen.

Kann man da wenn sowas nicht im Vertrag steht eine Mietminderung durchsetzen?


Wenn ja wie hoch sollte diese ausfallen zahle ca 400 euro.
Stichwörter: dusche + kaltes + warmes + wasser + wechsel

Antworten

antwort von administrator am
schieb! keiner nen plan?

antwort von FischkoppStuttgart am
klasse,
Dann kann halb berlin ja nicht dusche... hmmm... komisch

Also Anschreiben per Einschreiben mit 5 Werktagen Frist... Der VM weiss ja schon bescheid. Drohen sie gleich mit Mietminderung 15-20%. damit ist dies die Zweite Mahnung
Nix passiert
erneutes Anschreiben per Einschreiben. Kürzung der Miete auch für diesen Monat gleich mit abziehen... Schriftlich begründen.

Ende aus die Maus.. mal sehen wie der VM dann reagiert... Soll er sie verklagen.

Aber zur rechtssicherheit bitte beachten... Anwalt oder Mieterbund.de geben nur eine Rechtssicherheit

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