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Susanne Experte! hat diese Frage gestellt
Hallo zusammen,
letztens habe ich die Nebenkostenabrechung,von meinem ehemaligem Vermieter, für den Zeitraum 01.01.2007-31.07.2007 erhalten. Nun weiss ich nicht wirklich damit umzugehen.
Mein Vermieter schrieb folgendes:
Für den von ihnen gemieteten Zeitraum im Jahr 2007 ergibt sich eine Nachzahlung in Höhe von 275,74Euro. Ich bitte höflich um Ausgleich der Kosten auf mein Konto bei der....
Die hohe Nachzahlung der Mietnebenkosten ergibt sich aus der Wartung der Heizung die umlagefähig ist. Da wir die Heizung in den letzten Jahren nicht haben warten lassen,ist der Aufwand diesmal etwas größer geworden, auf die Jahre verteilt ist der Aufwand aber im rahmen.
Sollten sie Fragen haben,wenden Sie sich bitte...

Mit freundlichem Gruß
XY

Anlage:
Nebenkostenabrechnung

Zahlungen:
Kaltmiete: 340,00Euro
Nebenkosten: 55,00Euro
Garage: 35,00Euro

Summe: 430,00Euro

Mietabrechnungszeitraum: 01/2007 bis 7/2007

Haftpflichtversicherung: 14,90Euro
Gebäudeversicherung: 34,60Euro
Müllabfuhr: 24,91Euro
Wasser: 18,30Euro
Entwässerung Kanal: 62,20Euro
allg. Strom: 8,46Euro
Gartenpflege,Außenreinigung: 93,27Euro
Hausreinigung: 80,50Euro
Schornsteinreinigung: 12,49Euro
Wartung der Heizung: 325,19Euro
Grundsteuer: 95,92Euro

Summe: 770,74Euro

in 2007 bezahlt: 495,00Euro

Differenz: -275,74Euro


Im Mietvertrag steht unter §9 Sammelheizung Punkt 7:
Der Mieter trägt darüber hinaus die dem Vermieter zusätzlich entstehenden Heizungsbetriebskosten(z.B. für Heizungswartung, Messungen nach dem Bundesimmissionsschutzgesetz). Der Mieter ist verpflichtet,die insoweit anfallenden Kosten binnen 2 Wochen nach Vorlage der Rechnung an den Vermieter zu erstatten. Die jährliche Gesamtbelastung aus dieser Kostenerstattungsverpflichtung darf den Betrag von höchstens 200,00Euro zzgl. jeweils geltender MwSt. nicht übersteigen.

Allerdings ist noch zu erwähnen das ich eine eigene Gastherme in der Wohnung hatte.

Nun meine Fragen...
Ist die Nebenkostenabrechnung rechtlich korrekt erstellt?
Soll ich die Rechnug der Heizungswartung einsehen?
Muss ich den gesamten Betrag an meinen Vermieter überweisen?
Wie geh ich am besten vor?


Über hilfreiche Antworten bin ich sehr dankbar.

Mfg
Kurpi
Stichwörter: Wartung der heizung

1 Kommentar zu „Nebenkostenabrechnug”

Susanne Experte!

Wenn Du Zweifel hast solltest Du mit Abrechnung und Mietvertrag zu einem Fachmann gehen, das wäre entweder ein Mieterverein oder ein Fachanwalt für Mietrecht, auch Verbraucherberatungen bieten Rechtsberatung an.

Im Rahmen eines Forums kannst Du nicht Deine NK Abrechnung prüfen lassen!

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