gefragt von administrator am 30.11.1999

Versicherungsbeiträge auf Mieter abwälzen

Hallo Community!

Eine Frage zu Versicherungsbeiträgen des Vermieters: Es geht um

- Gebäudeversicherung (Feuer, Leitungswasser, Sturm/Hagel, Elementarschaden)
- Gebäude-Haftpflichtversicherung
- Immobilien-Rechtschutzversicherung

und die Abwälzung der Prämien dieser Versicherungen auf den Mieter.

Ist dies prinzipiell möglich? Falls ja, kann der Vermieter auch die kompletten Prämien auf den Mieter übertragen oder ist dies nur zum Teil möglich?

Bei Rückfragen einfach posten!

Vielen Dank und

beste Grüße

Stephan

Antworten

antwort von BK-Mann am
Hallo,

um es kurz zu machen.

Gebäudeversicherung (Feuer, Leitungswasser, Sturm/Hagel, Elementarschaden)und die Gebäude-Haftpflichtversicherung können zu 100% auf den Mieter umgelegt werden. Dabei ist jedoch zu beachten, ob das Objekt eventuell ein gemischt genutztes ist - d.h. ob sich Gewerbeeinheiten im Objekt befinden.
Dann wäre festzustellen, ob das Gebäude überwiegend gewerblich oder zu Wohnzwecken genutzt wird. Dafür gibt es die Einheitswertbescheinigung der Stadt.
Ist dies der Fall, könnte sich die Umlagefähigkeit etwas zugunsten des Mieters verändern.

Und darauf achten bei der Rechnungsprüfung, ob eventuelle Gutschrfiten der Versicherungen dem Mieter gut geschrieben wurden. :)

Eine Rechtsschutzversicherung ist nicht umlagefähig (Handbuch der Mietnebenkosten von Michael J. Schmidt, 9. Auflage Rnd 5266)

Gruß

BK-Mann

Antwort schreiben

Nur registrierte Benutzer können auf Beiträge antworten.

Login
Auch Mietprobleme/-fragen?
Neue Frage stellen
Suche
Schönheit, was ist das? Wohnungseigentümer und Mieter stritt
Mieter möchte selbst putzen
Wasseruhr, Mieter baut die ein
Verstopfte Spüle muss vom Mieter behoben werden
Aufhebungsvertrag zwischen Mieter und Vermieter