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Gast Experte! hat diese Frage gestellt
Halli Hallo,
ich bin jetzt aus einer möblierten Wohnung ausgezogen in der ich ein Jahr gewohnt habe.
Leider habe ich damals sehr dringend eine Wohnung gebraucht und mich deshalb trotz einem Riss im Schlafzimmerfenster und eines dringend renovierungsbedürftigen und verschimmelten Badezimmers dafür entschieden.
Die Vermieterin will mir jetzt das Schlafzimmerfenster in Rechnung stellen sowie ein neues Waschbecken...im Mietvertrag sind die bestehenden Mängel zum Zeitpunkt des Einzuges nicht aufgeführt, ich wurde aber mündlich von ihr darauf hingewiesen (leider ohne Zeugen).
Außerdem will sie mir die Kosten für eine Malerfirma in Rechnung stellen, da ich laut Mietvertrag die Wohnung nach einem Jahr hätte streichen müssen. Bei meinem Einzug war die Wohnung vorher nicht gestrichen worden, und da ich mich so selten wie möglich dort aufgehalten habe und die Wände keinesfalls anders aussahen als bei meinem Einzug habe ich nicht gestrichen und auch den Teppich nicht grundgereinigt oder die Gardinen gewaschen und auch das soll ich nun bezahlen.
Wäre supertoll wenn mir jemand weiterhelfen könnte, einen Anwalt kann ich mir im Moment als Zivi leider nicht leisten.
Liebe Grüße
Jo
Stichwörter: auszug + möblierter + wohnung

1 Kommentar zu „Auszug aus möblierter Wohnung”

Susanne Experte!

Steht im Mietvertrag was zum Streichen?
Selbst wenn eine Klausel bestehen würde, nach einem Jahr muss keiner streichen!
Allerdings sollte man schon mal die Gardinen waschen. Ob Du zu einer Teppichgrundreinigung verpflichtet bist, steht auch im Mietvertrag.
Zu den Mängeln: die Vermieterin muss nachweisen, dass Du der Verursacher bist. Ich würde das nicht zahlen und mich stur stellen!

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