gefragt von administrator am 30.11.1999

Kündigungsfrist und Formulierung im Mietvertrag

Hallo,

ich habe eine Frage zur Kündigungsfrist bzw. einer Formulierung im Mietvertrag:

[quote:4c186]Das Mietverhältnis kann vom Mieter bzw. vom Vermieter unter Einhaltung einer Frist von 2 Monaten gekündigt werden. Die Kündigung muss schriftlich bis zum 3. Werktag des Monats der Kündigungsfrit erfolgen.[/quote:4c186]

Wann kann ich denn nun spätestens kündigen? Wenn ich z.B. am 31.12.2007 ausziehen will, kann ich dann noch am 2. November kündigen oder muss ich noch im Oktober kündigen?

Wie sollte man die Kündigung formulieren damit alles rechtssicher ist?

Danke im Voraus,

Benjamin

Antworten

antwort von Susanne am
Nach BGB gilt eine 3 monatige Kündigungsfrist, eine Klausel zum Nachteil des Mieters ist nichtig.
Nach BGB könntest Du also, wenn Deine Kündigung bis zum 3. Werktag im Oktober beim Vermieter ist, fristgerecht zum 31.12. kündigen.
Was Dein Vermieter mit dieser Klausel bezweckt hat, da mußt Du ihn schon selbst fragen.

Sehr geehrter Herr Vermieter, (Datum Ausstellung)

hiermit kündige ich fristgerecht zum 31.12.2007 meine Wohnung in der Mustermannstraße 10, 3. Etage links.

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