gefragt von administrator am 30.11.1999
Handwerker nach 16.30 Uhr
Hallo!folgendes problem: ich wohne in eine Mietwohnung und jetzt steht die Wartung der Gastherme an. Da ich berufstätig bin verlasse die das Haus ca. 06.30 Uhr und komme erst gegen 16.30 wieder. Der zuständige Heizungsmonteur arbeitet nur bis 15.00 Uhr!
Jetzt verlangt die Vermieterin das ich die Überstunden vom Monteur zahlen soll.
Leider habe ich keine andere Möglichkeit früher von der Arbeit zu kommen oder Bekannten meinen Schlüssel zu geben!
Wie soll/muss ich mich verhalten?
Muss ich mir einen Tag Urlaub nehmen?
Grüsse
Max
Antworten
antwort von Susanne am
Das BGB sagt, dass Mieter Instandhaltungs- und Instandsetzungsarbeiten zu dulden haben, d.h. der Zugang zur Wohnung für Vermieter bzw. dessen Erfüllungsgehilfen, in diesem Falle der Monteur, muss gewährt werden.Wenn der VM bei der Terminierung hier Rücksicht auf Deine Arbeitszeiten genommen hat, dann hast Du auch die Mehrkosten dafür zu tragen. Andernfalls mußt Du beim nächsten Mal eben einen Tag Urlaub nehmen.
