gefragt von administrator am 30.11.1999
Küdigung durch den Vermieter, wegen Verkauf der Eigentumswoh
Hallo,vielleicht kann mir hier jemand Rat geben.
Mein Vermieter hat den Mietvertrag gekündigt mit der Begründung, dass er die von mir bewohnte Eigentumswohnung aus wirtschaftlichen Gründen verkaufen muss.
Das zwischen uns stattgefundene Gespräch ist nicht sehr glücklich verlaufen. Mittlerweise habe ich jedoch das Angebot erhalten, dass man sich an den Umzugskosten beteiligen würde.
Meine Fragen hierzu:
Ist diese Kündigung gerechtfertigt?
Innerhalb welcher Zeit muss ich gegen die Kündigung Widerspruch erheben?
Gibt es ein entsprechendes Urteil? (Habe leider hier noch keins gefunden.)
Vielen Dank für's lesen.
LG - Melusine
Antworten
antwort von Susanne am
Hallo,das ist kein Kündigungsgrund. Kauf bricht Miete nicht. Es spricht nichts dagegen, dass er die Wohnung vermietet verkauft- ggf. mit einem schlechteren Preis, das ist aber sein Problem!
Die Kündigung ist nichtig. Wenn Du dort wohnen bleiben möchtest, solltest Du einen Fachanwalt aufsuchen.
Mit der Beteiligung an den Umzugskosten ist vielleicht ein Lockangebot, das Geld hast Du noch nicht. Wenn er Dich wirklich raushaben will, bezahlt er vielleicht den gesamten Umzug und noch mehr- daher vielleicht erst mal zum Anwalt und den mal einen Brief schreiben lassen, dann hast Du eine bessere Verhandlungsbasis.
antwort von Melusine am
Hallo Susanne,danke für deine Antwort. Ich werde mich weiter informieren. Dir ist nicht zufällig bekannt, ob es diesbezüglich ein Urteil gibt?
Liebe Grüße
antwort von Susanne am
Dazu brauchst Du kein Urteil! Der genannte Kündigungsgrund ist nicht gültig nach BGB Mietrecht! Es gibt keinen § im Mietrecht, der den Verkauf einer ETW als Kündigungsgrund der Vermieterseite beschreibt.
antwort von Melusine am
Hallo Susanne,ich bin jetzt soweit ganz gut informiert und hole mir noch Hilfe bei unserem Mieterselbsthilfeverein.
Vielen Dank und liebe Grüße
Melusine
