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Gast Experte! hat diese Frage gestellt
Hallo liebe Forumsmitglieder, ich brauche dringend einen Rat! Am besten schildere ich die aktuelle Situation kurz.
Meine Schwester und ich leben in einem privaten Studentenwohnheim in 2 verschiedenen Wohnungen. Meine Schwester ist nun nach 9 Jahren ausgezogen (23 Quadratmeter: Hauptzimmer/ kleine Küche im Eingangsbereich / kleines Bad und das ganze möbliert). Im Mietvertrag gibt es die Klausel, dass man nur zum Semesterbeginn ausziehen darf und für jeden Monat zu früh eine Bearbeitungsgebühr von 270 Euro zahlen muss, auch wenn es einen Nachmieter gibt. Soweit so gut.
Wie im Mietvertrag steht haben wir die Wohnung gestrichen, die Möbel gewienert, den Teppichboden gereinigt und den Luftfilter im Bad gewechselt.
Bei der Wohnungsübergabe am 31.08.07 erstellte der Vermieter eine lange Mängelliste. Man sollte hier erwähnen, dass meine Schwester Raucherin ist. Im Wesentlichen besteht diese aus 4 Punkten:
1. Der Plastikfensterrahmen weist Verfärbungen auf, die wohl durch das Nikotin entstanden sind. (nicht abwaschbar). Beim Öffnen des Fensters sieht man im Innenrahmen noch Nikotinreste, die wir schlicht vergessen haben wegzuputzen.
2. Man würde einen starken Nikotingeruch wahrnehmen und an einer Stelle wäre die Wand nicht strahlend weiß. (Ganz ehrlich, beides trifft nicht zu.)
3. Ein kleiner Wohnzimmertisch wäre verwohnt und durch Wasserflecken zerstört. Ich sage es noch einmal, nach 10 Jahren, wo er als Esstisch, Fernsehtisch u.s.w. gedient hat.
4. Der Teppichboden weißt 2 große Flecken auf und fünf kleine Brandlöcher. Als wir monieren, dass auch dieser 10 Jahre bereits im Zimmer liegt und am Fenster ein großer Fleck durch Sonneneinstrahlung aufweist winkte der Vermieter ab. Man wüsste von der Sonnenunbeständigkeit und das hätte nichts mit den anderen zwei Flecken zu tun.
Meine Schwester hat das Abnahmeprotokoll nicht unterschrieben und Widerspruch eingelegt. Nun flattert der Brief des Vermieters ins Haus. Meine Schwester soll den Tisch und den Teppich ersetzen und bekommt eine Rechnung. Der Nachmieter verlangt Mietminderung und da wir erst am 31.08.07 die Wohnung übergeben hätten und so keine Zeit für Reparaturen gewesen wäre, müssten wir diese Differenz tragen.

Nun vielleicht noch eine kurze Ergänzung. Ich habe eine Dachgeschosswohnung, die im Winter unter Schimmel leidet. Auf meine Nachfrage nach Reparatur oder Mietnachlass wurde seit 2 Jahren nicht richtig reagiert. Notdürftig wurde der Schimmel weggeputzt und übergestrichen. Das Weiß setzt sich deutlich ab.

Könnte einer von euch mal einen Kommentar zu der Geschichte geben? Wir sind ratlos und wissen nicht recht ob wir zahlen sollen oder uns wehren können.
Vielen Dank schon einmal im Voraus,
Henrik
Stichwörter: wohnung + abgenommen + brauche + hilfe + vermieter

1 Kommentar zu „Brauche Hilfe: Wohnung wurde vom Vermieter nicht abgenommen!”

Susanne Experte!

Obwohl Studentenheime nicht unter das übliche Mietrecht fallen:
Schäden sind zu ersetzen! Schäden gehen übers das gewöhnliche Abwohnen hinaus, wie z.B. Brandlöcher.
Abwohnen ist mit der Miete abgegolten, demnach kann der VM nicht verlangen, dass Dinge noch genauso aussehen wie bei Einzug.
Bei Ersatz ist immer ein Abzug neu für alt zu machen!

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