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Gast Experte! hat diese Frage gestellt
Hallo,
wer kann mir bei einem kleinen Mietrechtsproblem helfen. Es geht um folgende Frage:
Ich suche eine Gerichtsentscheidung, oder die Fundstelle, in der es um die Frage geht, daß einem Mieter das Recht auf einen eigenen Briefkasten mit Namensschild zuerkannt wird. Es geht mir insbesondere um das Namensschild.
Ein Mieter, hat zwar einen eigenen Briefkasten, der aber nur mit der Appartmentnummer gekennzeichnet ist. Der Vermieter weigert sich einen Namen dranzumachen und es wird Mord und Totschlag geben, wenn der Mieter selbst ein Schild drankleb. Der Vermieter verweigert die Namenschilder mit der Begründung, dann gäbe es total verschiedene Schilder und Schriften, die seinem Ästhetikempfinden widersprächen und im übrigen habe er keine Lust immer wieder ein neues Schild bei einem Mieterwechsel anzubringen. Daß der Vermieter ein einheitliches Bild haben möchte, kann ich total verstehen, aber dies kann man leicht verwirklichen. Ich meine, daß die derzeitige Kennzeichnung nicht ausreicht, weil nicht gewährleistet ist, daß die gesamt Post ankommt, weil nicht sicher davon ausgegangen werden kann, daß alle Absender auch die Adresse vollständig schreiben.
Kennt jemand eine Entscheidung oder hat eine Idee dazu?
Stichwörter: namenschild + briefkasten

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