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Gast Experte! hat diese Frage gestellt
In den Jahren 2005 (Nebenkostenabrechnung im Nov. 2006) 2006 (Nebenkostenabrechnung Aug. 2007) hatten wir in einem Mietshaus einige Monate Leerstände. Als ich als Mieter die Berücksichtigung bei der Nebenkostenberechnung sehen wollte, wurde mir gesagt, dass diese Kosten in der Nebenkostenberechnung gar nicht erscheinen, weil der Vermieter selbst diese zahlt. Ich habe aber nur Gesamtrechnungen gesehen, beim Allgemeinstrom, bei Müllabfuhr, beim allg. Wasser und Abwasser, bei der Reinigung des Hauses und bei der Grünanlagenpflege. Ich denke, ich müsste sehen können was hat der Vermieter nun nicht berechnet. Die Wohnungsverwaltungsfirma, die mir die Nebenkosten im Auftrag der Vermieter erstellt hat zeigt sich sehr zugeknöpft.
Ich habe vorsorglich Widerspruch eingelegt, würde mich aber freuen, wenn jemand mir eigene Erfahrungen und eventuell die richtige Vorgehensweise mitteilen könnte.
Vielen Dank
Stichwörter: nachvollziehbar

2 Kommentare zu „Nicht nachvollziehbar”

Susanne Experte!

Vergleiche doch bitte beide Abrechnungen!
Dabei muss Dein Anteil Wohnfläche und die Gesamtwohnfläche in beiden Jahren gleich sein. I.d.R. wird ja nach Anteil der Wohnfläche umgelegt. Die Gesamtkosten dürfen natürlich nicht vor Umlage um einen Vermieteranteil gekürzt sein!

Werner1 Profi

Genau, am Verteilerschlüssel dürfte sich nichts ändern. Weder %ige Anteile noch Kosten mach m² Müllbeseitigung nach Personen oder m² sollten gleich bleiben. Daraus ergibt sich von selbst das ein Leerstand einer der Mietwohnungen ja jemand bezahlen muss, nämlich der VM. Was dem Mieter bleibt ist Rechnungseinsicht, diese Kosten mittels in seinem Mietvertrag vereinbarten Verteilerschlüssel , sollte dann eine korrekte Berechnung auch für den Mieter nachvollziehbar sein.

Vorsorglich sollte man auch wissen das nur der Verteilerschlüssel in dem des Mieters Mietvertrag eine Rolle spielt. Alles andere hat den Mieter auch nicht zu interessieren. Gemeint ist , was andere Mitbewohner in dessen Mietvertrag stehen haben kann unterschiedlich sein. Persönlich finde das dann auch nicht korekt, aber die gesetzliche Lage ist klar mormiert. Es könnte ja sein, das ein Mieter schon XXX ellenlange Jahre im Haus wohnt, aber dessen Mietvertrag von einem ehemaligen VM abgeschlossen wurde. Abschließend, nur der vereinbarte Schlüssel im eigenen Vertrag ist für die NK-Abrechnung von Belang.

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