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Susanne
Eine Abrechnung über die Kaution ist spätestens[/b:fe706] 6 Monate nach Mietende fällig, danach würde ich die Frist setzen.
Darüber hinaus ist der Vermieter berechtigt, einen angemessenen Betrag einzubehalten für zu erwartende Nachzahlung aus der folgenden NK-Abrechnung.[/i:fe706] So lautet die allgemeine Aussage der Gerichte. Der angemessene Betrag richtet sich nach der letzten NK-Abrechnung und der Teuerungsrate. Bei einem erheblichen Guthaben der letzten Abrechnung hat der VM demnach keine Grundlage etwas einzubehalten, für 2007 ist die erhöhte MwSt zu bedenken.
Ich persönlich würde eine Mahnung schreiben über dem Gesamtbetrag der Kaution und der daraus zu erwartenden Zinseinnahmen bis dato, Fristsetzung bis 30.09. Mit dem Hinweis, sollte der VM in Verzug geraten (Frist verstreichen lassen) folgt als nächstes der Gerichtliche Mahnbescheid inkl. Verzugszinsen. Dann würde ich einen Fachanwalt aufsuchen. Leider klappt das manchmal nur mit dem entsprechenden Briefkopf.
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