gefragt von administrator am 30.11.1999
Gültigkeit eines Zeitmietvertrages
Guten TagEtwas blauäugig habe ich einen Zeitmietvertrag über 4 Jahre abgeschlossen.
Aus beruflichen Gründen werde ich aber nun nach zwei Jahren umziehen müssen.
Ich weiß, daß in einem Zeitmietvertrag hinterlegt sein muss, warum der Vermieter die Zeit begrenzt (Eigennutzung, Sanierung etc....). Dies ist hier nicht der Fall. Vielmehr steht im Mietvertrag: "Beide Parteien verzichten auf die gesetzlich geforderten Bedingungen zum Abschluss eines Zeitmietvertrages". Dies wurde auch von mir unterschrieben.
Aber ... weder ich, noch der Vermieter, können doch per Unterschrift Gesetze außer Kraft setzten, oder?
Kann ich also in meinem Fall davon ausgehen, daß der Zeitmietvertrag ungültig ist und eine 3 monatige Kündigungsfrist besteht?
Vielen Dank für Ihre Antworten.
MfG
Antworten
antwort von Der_Mario am
Das würde ich auch so sehen.
antwort von ikke am
Hallo,ich habe einen Zeitmietvertrag über fünf Jahre abgeschlossen, da ich mir überlegt habe das Haus später zu kaufen. Mit dem Vermieter habe ich mündlich vereinbart, dass mir die Miete auf einen möglichen Kaufpreis angerechnet wird.
Jetzt muss ich aus beruflichen Gründen die Gegend verlassen.
Kann ich da kündigen, schließlich haben wir den Zeitraum frei ausgehandelt?
ikke
