gefragt von administrator am 30.11.1999
vorzeitiger Auszug - bei 2 Jahren Vertragslaufzeit
Hallo,ich wohne seit einem Jahr in einer WG, und möchte jetzt ausziehen aus persönlichen Gründen. Da der Vermieter aber nur mit einem einen Vertrag machen wollte hat das meine Mitbewohnerin gemacht, also stehe ich vertraglich nirgendswo drin. Die Vertragslaufzeit beträgt aber 2 Jahre. Da sie nicht will das ich Ausziehe, würde sie dann ausziehen. Mir ist aber die Wohnung zu groß (für mich und meinen Freund, gefällt uns aber sonst ganz gut) aber da wir keine Waschmaschine anschließen dürfen, haben wir damit ein Problem. Jetzt möchte ich wissen, ob sie überhaupt dann ausziehen kann, weil sie ja die jenige ist die Vertraglich Gebunden ist? Oder ob es vielleicht möglich ist, das man den Vertrag früher kündigen kann (da ich im Internet gelesen hab, das es unabhängig von der Laufzeit ist) ??
Antworten
antwort von Ghostraider am
Dann versuch es ob der Vermieter das mit macht mit dem Mietertausch.Stell deine Waschmaschine ruhig in der Wohnung auf, der Vermieter kann dies nicht verbieten.
Gruß
Ghost
