gefragt von administrator am 30.11.1999
Freistellung vom WBS
Wer weiß, ob die Freistellung vom WBS einer Fehlbelegung gleichkommt, und ob ich dann einen Ausgleich zahlen muss?[size=18][/size]Antworten
antwort von administrator am
Was soll den die Freistellung vom Wohnberechtigungsschein sein?Ich kenne nur die Freistellung von der Fehlbelegungsabgabe und die Freistellung von der Belegungsbindungen.
Diese beiden Begrifflichkeiten sind insofern unmissverständlich:
Braucht man für die Wohnung keinen WBS (mehr), so braucht man mangels WBS auch keine Fehlbelegungsabgabe mehr zahlen.
