hat diese Frage am gestellt
Ghostraider
Nein den Vermieter brauch man über eine Mietminderung nicht unterrichten.
Aber der Vermieter muss über den Mangel der zur Mietminderung führt unterrichtet werden und ihm muss Gelegenheit gegeben werden diesen Mangel zu beheben.
Da dies in dem Fall der Störung von außen, also von den Abrissarbeiten kommt kann er das nicht unterbinden.
Da der Vermieter aber die Ihm verlorenen Gelder der Mietminderung beim Verursacher, hier der Bauherr oder Baufirma des Abbruchs in Rechnung stellen kann muss er einen schriftliche Mängelmeldung vom Mieter haben.
Für diesen ganzen Aufwand, vorallen die Mietminderung würde ich als Mieter einen Rechtsanwalt befragen oder wenn ich es gut mit dem Vermieter kann mit diesem sprechen und es gemeinsam abwickeln.
Gruß
Ghost
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