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Abrissarbeiten am Nebenhaus

 administrator Experte! hat diese Frage am gestellt
hallo,

ich habe folgendes problem. am angrenzenden nachbarhaus sollen abrissarbeiten durchgeführt werden. demnächst erscheint in unsrer wohnung auch ein gutachter zur beweisssicherung vor baubeginn. kann ich für den bauzeitraum mietminderung geltend machen, da ja mit erheblichen beinträchtigungen zu rechnen ist. und wenn ja in welcher höhe und wie geht das überhaupt. muss ich vorher den vermieter in kenntnis setzen?

für schnelle antworten wäre ich sehr dankbar. (eventuell auch links) habe bisher vergeblich gesucht im internet um eine entsprechende tabelle oder info zu bekommen.
Stichwörter: abrissarbeiten + nebenhaus

1 Kommentar zu „Abrissarbeiten am Nebenhaus”

 Ghostraider Experte!

Nein den Vermieter brauch man über eine Mietminderung nicht unterrichten.
Aber der Vermieter muss über den Mangel der zur Mietminderung führt unterrichtet werden und ihm muss Gelegenheit gegeben werden diesen Mangel zu beheben.
Da dies in dem Fall der Störung von außen, also von den Abrissarbeiten kommt kann er das nicht unterbinden.
Da der Vermieter aber die Ihm verlorenen Gelder der Mietminderung beim Verursacher, hier der Bauherr oder Baufirma des Abbruchs in Rechnung stellen kann muss er einen schriftliche Mängelmeldung vom Mieter haben.

Für diesen ganzen Aufwand, vorallen die Mietminderung würde ich als Mieter einen Rechtsanwalt befragen oder wenn ich es gut mit dem Vermieter kann mit diesem sprechen und es gemeinsam abwickeln.

Gruß
Ghost

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