gefragt von administrator am 30.11.1999
Reinigung der Außenanlagen
Hallo,Der Mieter M wohnt in einem großen Mehrfamilienhaus. In der Hausordnung dazu steht, dass nach einem vorliegenden Reinigungsplan jede Mietpartei jeweils für eine Woche dafür zuständig ist, die Außenanlagen um das Haus sauberzuhalten. Ausgerechnet in der Woche, in der Mieter M Reinigungsdienst hat, findet die vierteljährliche städtische Sperrmüllabfuhr statt. Die Mieter stellen dann den Sperrmüll auf einen Platz vor dem Haus, am nächsten Tag kommt die Müllabfuhr und nimmt diese mit.
Nach der Sperrmüllabfuhr liegen natürlich einige nichtmitgenommene Gegenstände und sonstige Überreste vor dem Haus.
Noch am selben Tag kommt Hausmeister H, welcher scheinbar nur Blockwarttätigkeiten erfüllt(Mieterfehlverhalten erfassen , Mieter zur Rede stellen und ggf. denunzieren
Frage: Muss Mieter M wirklich den Sperrmüllablageplatz reinigen? Gehört zur "Reinhaltung der Außenanlagen" nicht nur die allgemeine Reinhaltung, also das Beseitigen von [u:218d6]üblichen[/u:218d6] Verschmutzungen wie weggeworfenem Müll, das Fegen der Wege und Räumarbeiten bei Schnee? Eigentlich müsste doch jeder, der einen Sperrmüllgegenstand rausgestellt hat selbst dafür zuständig sein, diesen bei Nichtmitnahme zu beseitigen. Und falls er nicht zu ermitteln ist der Vermieter bzw. dessen Vertreter, ggf. auf Kosten aller Mieter. Oder irre ich mich da? Und was ist mit den sonstigen Überresten(Holzreste etc.), welche noch dort herumrumliegen?
Gruß vom Spiderschwein
Antworten
antwort von Susanne am
[quote="Spiderschwein":4a97c]Gehört zur "Reinhaltung der Außenanlagen" nicht nur die allgemeine Reinhaltung, also das Beseitigen von [u:4a97c]üblichen[/u:4a97c] Verschmutzungen wie weggeworfenem Müll, das Fegen der Wege und Räumarbeiten bei Schnee? Eigentlich müsste doch jeder, der einen Sperrmüllgegenstand rausgestellt hat selbst dafür zuständig sein, diesen bei Nichtmitnahme zu beseitigen. Und falls er nicht zu ermitteln ist der Vermieter bzw. dessen Vertreter, ggf. auf Kosten aller Mieter. Oder irre ich mich da? Und was ist mit den sonstigen Überresten(Holzreste etc.), welche noch dort herumrumliegen?Gruß vom Spiderschwein
Genau so ist es.
antwort von Spiderschwein am
Vielen Dank, dann ist ja alles klar. Gibt es das irgendwo schriftlich, damit der Mieter M das dem Vermieter V bzw. dessen Beauftragten unter die Nase halten kann? Gruß
Spiderschwein
antwort von Susanne am
ggf. gibt es dazu Urteile, einfach mal googlen. Gesetzlich ist sowas allerdings nicht geregelt.
