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Rg7777 hat diese Frage gestellt
Darf der Luftraum der 2. Etage einer Galeriewohnung mit bei der wohnflaeche angerechnet werden? D.h. Die 2. Etage der Wohnung ist kleine als die 1., jedoch wird die 2. Etage voll angerechnet, obwohl man diese nicht Komplett nutzen kann, da nur nur ein Teil der 2. Etage einen begehbaren und nutzbaren Raum hat.

Vorab vielen dank für ein paar Antworten.

Viele Gruese
Ronny

2 Kommentare zu „Luftraum bei Galeriewohnung”

Forseti Experte! 14.12.2011 08:51

Lesen Sie bitte selbst, was in der Wohnflächenverordnung geschrieben steht: http://www.gesetze-im-internet.de/bundesrecht/woflv/gesamt.pdf

data100data100 Profi 15.12.2011 00:31

Es wäre sehr neu wenn jetzt schon der Luftraum mit zur Wohnfläche gehört.
Luftraum ist keine Wohnfläche es sei denn sie könen schweben aber auch dan zähklt sie trotzdem nichtBei der Wohnfläche gilt folgendes:

Wohnfläche mit Dachschrägen oder Deckenhöhe zwischen 1 Meter und 2 Meter zählt 50 Prozent, Normale Wohnfläche mit Deckenhöhe ab 2 Metern zählt zu 100 Prozent. Alles unter 1 Meter zählt überhaupt nicht

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