gefragt von administrator am 30.11.1999
Verunreinigungen im Treppenhaus nach Auszug
Liebes Forum,wir sind gerade aus unserer alten Wohnung ausgezogen und nun macht unser ehemaliger Vermieter Zoff. U.a. wegen ein paar Streifen von Fahrrädern, die wir mit unseren Rädern (das stimmt) beim Transport aus dem Keller ins Erdgeschoss gemacht haben. Wir selber wohnten im 2. OG.
Bisher hat er mich nur gefragt, was wir denn mit den Streifen machen sollen. Aber im Endeffekt wird es darauf hinauslaufen, dass ein Maler das nachstreichen soll (dann wahrscheinlich gleich das ganze Treppenhaus).
Wie sieht das denn aus? Bin ich wirklich verantwortlich für ein paar Streifen, nicht übermäßig viele, die aber dennoch auffallen. Oder handelt es sich dabei nicht um das Risiko des Vermieters, dass seine Mieter halt Menschen sind.
Besten Dank für alle Tipps!
Malte
Antworten
antwort von Susanne am
Du hast den Schaden zu ersetzen, den Du verursacht hast. Allerdings kann er deswegen nicht das ganze Treppenhaus streichen lassen. Was sagt Deine Haftpflicht dazu?
