gefragt von administrator am 30.11.1999

Renovierung einer möblierten Wohnung

Da ich meine gestern gepostete Frage nirgends finden kann, gehe ich davon aus, dass sie unterwegs verloren ging.


Sehr geehrte Forums-Mitglieder,

lange habe ich im weltweiten Netz gesucht, um Antwort auf meine Frage zu erhalten. Jedoch bisher erfolglos.

Ich wohne derzeit in einer möblierten 1-Raum Einliegerwohnung. Mein Mietverhältnis ist bereits gekündigt und der Vertrag
sieht vor, dass ich unabhängig von der Mietdauer - Es werden genau 6 Monate sein - die Wohnung in renoviertem
Zustand zu übergeben habe.
Der ungefähre Wortlaut der handschriftlich eingefügten Passage:
--
Leider kann ich den genauen Wortlaut nicht wiedergeben, da ich dort nicht über Intenetzugang verfüge sondern nur hier am Urlaubsort und
natürlich den Mietvertrag nicht dabei habe. Klingt irgendwie nach Ausrede, ist aber tatsächlich so.
--
Die Wohnung wurde bei Vertragsbeginn in renoviertem Zustand übergeben. Der Mieter hat sie bei Auszug, unabhängig von
der Mietdauer, "in renoviertem Zustand (die Wände geweißt)" zurückzugeben.
Das der Paragraph X zur Renovierung und Schönheitsreparturen nicht gelten soll, ist ebenfalls handschriftlich vermerkt.

Für mich klingt das nach Malerarbeiten ... Damit habe ich auch kein Problem. [b:4be09]Jedoch stellt sich mir die Frage, wer nun für den Ausbau und
das Lagern der Möbel verantwortlich ist? Ich, oder der Vermieter.[/b:4be09]

Meine Gedanken dazu:
Im Prinzip sind es ja seine Möbel und wenn er von mir verlangt, dass ich die Wohnung malere, dann muss er auch
dafür sorgen, dass ich dies kann.

Bei den Möbeln handelt es sich zu großen Teilen um feste Installationen, Einbaubett und Regale mit Verankerungen
an Wand und Decke. Bei einem selbst durchzuführendem Abbau könnte ich nicht für die Unversehrtheit der Möbel
garantieren. Zumal sie alle schon älteren Baujahrs sind. Von der Lagerung ganz zu schweigen ...

Ich hoffe, dass es hierzu irgendwelche Urteile, Gesetzespassagen oder fachmännische Herleitungen aus Gesetzen
gibt.

Ich bin für jede Hilfe sehr dankbar.

Grüße von ippo
Stichwörter: möblierten + renovierung + wohnung

Antworten

antwort von Der_Mario am
Deine ursprüngliche Frage ist noch da. Schau mal in Deinem Profil nach. :D

antwort von RA Meyer zu Schlochtern am
Hallo,

die Frage kann nicht pauschal beantwortet werden. Wenn es sich bei der Klausel um eine Allgemeine Geschäftsbedingung handelt, mithin um eine für eine Vielzahl von Verträgen vorformulierte Klausel, so wäre diese Klausel wegen einer unangemessenen Benachteiligung des Mieters unwirksam. Dabei ist unerheblich, ob die Klausel handschriftlich oder maschinenschriftlich eingefügt wurde. Handelt es sich um eine professionellen Vermieter? Gibt es Mieter in dem Mietshaus, die bei demgleichen Vermieter diegleiche Klausel in ihrem Vertrag stehen haben ?

Handelt es sich jedoch um eine individualvertragliche Klausel, so ist Grenze der Wirksamkeit dieser Klausel die Sittenwidrigkeit. Davon wird vorliegend nicht ausgegangen werden können. Die Klausel wäre mithin wirksam. Der Umfang der Renovierungsverpflichtung erstreckt sich sodann auf die notwendigen Vorarbeiten. Sie wären mithin für das Verrücken der Möbel und ggf. erforderliche Zwischenlagern verantwortlich.

Viele Grüße

Meyer zu Schlochtern
Rechtsanwalt
Rheinstraße 39
47799 krefeld
http://www.wengersky.de
ra@mzsonline.de

antwort von ippo am
Ich bedanke mich für die schnelle Hilfe. Auch wenn mir die Antwort natürlich nicht gefallen kann.
Denn es ist eine individualvertragliche Klausel, da Einliegerwohnung. Demzufolge liegt die Haftung
bei Schäden, die durch Aus- und Einbau verusacht werden ebenfalls bei mir ...

Ich lerne daraus in Zukunft keine möblierten Wohnungen mehr zu mieten. Das Risiko dem Vermieter
sein altes Inventar sanieren zu müssen ist zu hoch.

Grüße ippo

antwort von Susanne am
Bei Schäden wird nur der Zeitwert ersetzt. Die meisten Leute haben auch eine Haftpflichtversicherung, die unangebrachte Forderungen abweist.
Wenn das Zeug so alt ist tendiert der Zeitwert i.d.R. gegen Null.

Antwort schreiben

Nur registrierte Benutzer können auf Beiträge antworten.

Login
Auch Mietprobleme/-fragen?
Neue Frage stellen
Suche
Wohnung bei ihrer Überlassung unrenoviert
Suche Wohnung in Deutschland ab 31.januar 2004
ich suche eine wohnung in Ulm 1-2 Zimmer bis 350 Warmmiete
1-1.5 R Wohnung in Dresden zur Miete.
Suche in coburg oder umgebung (bis 20km) Wohnung zur Miete.