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Gast Experte! hat diese Frage gestellt
Hallo,
zum 1. Mai endet unser Mietvertrag. Mein WG Mitbewohner hat bisher allerdings noch nicht gestrichen oder irgendwelche Schönheitsreperaturen vorgenommen. Wir hatten uns geeinigt die Räume aufzuteilen, so dass jeder einen Teil erledigt. Ich bin meinem Teil nachgekommen und habe die vereinbarten Zimmer gestrichen u renoviert. Jetzt ist meine Frage wie ist es denn mit der Kaution- jeder von uns hat einen Teil gezahlt- kann der Vermieter auch meinen Teil einbehalten, auch wenn ich Zeugen dafür habe dass ich die Hälfte der Wohnfläche gestrichen habe oder nicht??
Bin dankbar für jede Antwort
Grüße Katrin
Stichwörter: kautionsrückgabe + wg + beendigung

1 Kommentar zu „Kautionsrückgabe bei Beendigung WG”

Carli aktiver Benutzer

Wenn ihr beiden den MV unterschrieben habt, haftet ihr beiden gesamtschuldnerisch für die Erfüllung des MVs, auch bei Rückgabe der Wohnung. Eine Auszahlung deiner Teilkaution muß der VM nicht vornehmen. Erst wenn alles vertragsgemäß erledigt ist, muß er alles auszahlen an einen von euch beiden. Einigen müßt ihr (du und Mitmieter) euch untereinander.

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