gefragt von administrator am 30.11.1999

Kündigung, mehrere Personen als Mieter

Moin,
ich wohne in einer Zweier-Wohngemeinschaft. Jetzt habe ich den Vertrag einseitig gekündigt, welches nach Wortlaut des Mietvertrags möglich ist. Dort heißt es:
[quote:b5f2e]Die Kündigung eines Mieters bewirkt die Kündigung des gesamten Mietverhältnisses[/quote:b5f2e]
Dies scheint unüblich, mein Verwalter hat bisher auch noch nichts von sich hören lassen. Jetzt befürchte ich nicht rechtzeitig aus dem Vertrag herauszukommen. Wie sieht das aus?

Vielen Dank bereits jetzt

Gruß

johannes
Stichwörter: kündigung + mehrere + mieter + personen

Antworten

antwort von Susanne am
Ich kann mir nicht vorstellen, dass diese Klausel gültig ist, da grundsätzlich alle Mieter, die den MV unterschrieben haben, das Mietverhältnis kündigen können.
Es ist lediglich möglich, falls der Vermieter und der andere Hauptmieter einverstanden sind, mit Dir einen Aufhebungsvertrag zu machen und Dich aus dem Vertrag zu entlassen.
Du allein kannst nicht kündigen!

Antwort schreiben

Nur registrierte Benutzer können auf Beiträge antworten.

Login
Auch Mietprobleme/-fragen?
Neue Frage stellen
Suche
Schönheit, was ist das? Wohnungseigentümer und Mieter stritt
Mieter möchte selbst putzen
kündigung nur 2 mal im Jahr möglich
Wasseruhr, Mieter baut die ein
Verstopfte Spüle muss vom Mieter behoben werden