gefragt von administrator am 30.11.1999
Kündigung, mehrere Personen als Mieter
Moin,ich wohne in einer Zweier-Wohngemeinschaft. Jetzt habe ich den Vertrag einseitig gekündigt, welches nach Wortlaut des Mietvertrags möglich ist. Dort heißt es:
[quote:b5f2e]Die Kündigung eines Mieters bewirkt die Kündigung des gesamten Mietverhältnisses[/quote:b5f2e]
Dies scheint unüblich, mein Verwalter hat bisher auch noch nichts von sich hören lassen. Jetzt befürchte ich nicht rechtzeitig aus dem Vertrag herauszukommen. Wie sieht das aus?
Vielen Dank bereits jetzt
Gruß
johannes
Antworten
antwort von Susanne am
Ich kann mir nicht vorstellen, dass diese Klausel gültig ist, da grundsätzlich alle Mieter, die den MV unterschrieben haben, das Mietverhältnis kündigen können. Es ist lediglich möglich, falls der Vermieter und der andere Hauptmieter einverstanden sind, mit Dir einen Aufhebungsvertrag zu machen und Dich aus dem Vertrag zu entlassen.
Du allein kannst nicht kündigen!
