gefragt von administrator am 30.11.1999

Ansprüche der Erben auf Möbel der Vormieterin

Hallo,

aus zeitlichen und finanziellen Gründen mußte ich mir Anfang Januar
eine Wohnung suchen , in der der gesamte Hausrat schon vorhanden war.

Die Vormieterin war plötzlich verschieden und hinterließ alles.
Ich machte mit dem Vermieter den Deal, die Möbel und alles andere
behalten zu dürfen, dafür müsse ich irgendwann bei meinem Auszug alles
entsorgen.

Er sagte mir, daß das Amtsgericht den Erben eine einmonatige Frist
gesetzt hätte, Ansprüche geltend zu machen, aber die sei ungenutzt
verstrichen.

Ich würde jetzt einige der alten Möbel gerne wegschmeißen bzw. verkaufen.

Wie sieht es rechtlich nun aus ?
Wie lange haben die Erben Anspruch, wenn überhaupt ?

Oder kann ich ihnen sogar die Entsorgungskosten auf's Auge drücken ?

Bin für jeden Rat dankbar.




[/code]
Stichwörter: ansprüche + erben + möbel + vormieterin

Antworten

Antwort schreiben

Nur registrierte Benutzer können auf Beiträge antworten.

Login
Auch Mietprobleme/-fragen?
Neue Frage stellen
Suche
Mietrecht: Ansprüche wegen unterlassener Schönheitsreparatur
Mietrecht: Ansprüche wegen unterlassener Schönheitsreparatur
Welche Ansprüche haben Mieter ohne Mietvertrag?!
Einbauküche und eigene Möbel
Erben einer Wohnung