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Gast Experte! hat diese Frage gestellt
Hallo zusammen,
hab mal einige Fragen zu folgender Sachlage:
Wir wohnen seit 2 Jahren in einem 6-Parteien-Haus mit grossem Garten zur gemeinsamen Nutzung. Von einer Partei wurde im Garten eine hübsche Terasse mit Pallisadenabtrennung und Pflanzenumfriedung gebaut. Und das schon vor 5 Jahren!
Es gab vor 4 Wochen Streit zwischen den Mietern u.a. um genau diese Terasse. Eine der 5 weiteren Parteien schien einst nicht um Erlaubnis gefragt worden zu sein?!?! wir und 2 weitere Parteien sind erst innerhalb dieser 5 Jahre eingezogen. Es befinden sich also nur noch 3 Parteien im Haus, die zur Bauzeit der Terasse schon in dem Haus waren. (Die Partei, die diese einst errichtete, die Partei, die scheinbar nicht befragt wurde und eine weitere die Terasse nutzende Partei) Wie auch immer die einstige diese Terasse errichtende Partei zieht nun bald aus und wir wollten gegen Entgeld diese Terasse übernehemen wovon ich unseren Vermieter unterrichtete. Leider war dieser davon nicht ganz erfreut und meinte, wir sollten davon Abstand nehmen. (Was leider zur Folge hat, dass diese Terasse abgerissen werden würde und eine weitere Genehmigung des Vermieters wird wohl nicht mehr erteilt werden)
Wie sieht an dieser Stelle die Rechtslage aus?? Darf der Nachbar mir die Terasse ohne Zustimmung des Vermieters veräussern? Darf der Vermieter die einstige Genehmigung, die Terasse zu errichten, wieder zurückziehen? Was kann rechtlich passieren, wenn wir die Terasse dennoch übernehmen? (Abriss??) Gibt es eine Art Mehrheitsbeschluss unter den Mietern (schliesslich gehe ich davon aus, dass maximal diese eine Partei sich negativ äussern würde)?

Bitte, bitte helft mir,

dank, schon im Vorraus
und Gruß Thomas
Stichwörter: Übernahme + mieterwechsel + terasse

1 Kommentar zu „Übernahme der Terasse bei Mieterwechsel”

Susanne Experte!

Ja, der Vermieter kann die Genehmigung wieder entziehen.
Grundsätzlich kann er bei dem Erbauer Rückbau verlangen, wenn dieser auszieht, daher kann der Erbauer rechtlich gesehen das Teil auch nicht verkaufen.
Wenn eine Mietpartei Beschwerde eingelegt hat, muss er ja den Hausfrieden irgendwie herstellen...

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