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Gast Experte! hat diese Frage gestellt
Hallo,

ich hatte gestern einen sch... Abend, als ich in meinen Briefkasten sah.
Am 30.06.2004 bin aus meiner alten Wohnung ausgezogen.
Gestern kam die Abrechnung mit einer Forderung von 371,00 €.
Die Höhe bei den Heizkosten lag in der Zeit vom 01.05.2003-31.10.2003 bei 57,00 € und in dem Zeitaum vom 01.11.2003-30.06.2004 bei 624,00 €. Sind solche Beträge normal. Ich bin wie vor den Kopf gestoßen und vor allem kommt die Rechnung jetzt über ein Jahr später.
Stichwörter: nebenkosten + hoch

4 Kommentare zu „Nebenkosten zu hoch”

Susanne Experte!

Der Vermieter hat 12 Monate ab Ende des Wirtschaftsjahres Zeit, die Abrechnung zuzustellen.
Weiterhin vergleichst Du hier einen Zeitraum, in dem in der Regel nicht geheizt wird mit einer Heizperiode.
Auf was basiert die Abrechnung? Gab es Verbrauchserfassungsgeräte? Wurde nach Auszug eine Zwischenablesung gemacht? entspricht das Wirtschaftsjahr dem Kalenderjahr? Wurde nach Heizkostenverordnung abgerechnet? Öl, Gas oder Zentralheizung?
Wie sind Deine persönlichen Vorlieben? Wohnst Du lieber mollig warm oder eher kühl?

Gast Experte!

Als ich ausgezogen bin wurden die Zählerstände abgelesen.
Wir hatten eine Zentralheizung. Wie bekomme ich raus ob das Wirtschaftsjahr dem Kalenderjahr entspricht.
Meine Vorlieben, man fühlt sich halt gern wohl in seiner Wohnung, und dies war nicht der Fall deswegen sind wir ja dann ausgezogen. Ich hatte einen Beschwerdebrief an die Hausverwaltung geschrieben unter der Überschrift "Bedenken wegen der Betriebskosten", mit dem Inhalt: die Heizkörper werden nur bis zur Hälfte warm deswegen hatten die wir die Heizung länger laufen (es wurden trotzdem nie mehr als 19 Grad) und wir hatten auch 4 mal die Heizungsbauer da, aber es änderte sich nichts, dann muss das Wasser ewig laufen bevor es warm wird und ich denke dass das Dach nicht ordentlich isoliert ist. Ja das Beschwerdeschreiben ging an meine damalige Hausverwaltung und es änderte sich aber nichts.
Im Schlafzimmer z.B. hatten wir den Heizkörper nie an und am Tage waren alle aus da alle auf Arbeit waren bis abends 17 Uhr.

Susanne Experte!

Auf der Abrechnung muss der Abrechnungszeitraum angegeben sein. Ist der Zeitraum 01.01.xx-31.12.xx angegeben, entspricht das Wirtschaftsjahr dem Kalenderjahr.
Für die Prüfung der Heizkosten sollte ein Ra herangezogen werden.

Gast Experte!

Hallo zusammen,

ich möchte mich hier auch noch einklinken. Auch mir wurde gestern die Betriebskostenabrechnung für Jan/Feb 2004 zugestellt, aus der hervorging, dass ich in diesem Zeitraum ca. 297 EUR ver"heizt" habe. Sicherlich eine Heizperiode, allerdings bin ich bereits ab Mitte Feb 2004 nicht mehr in der Wohnung gewesen und habe folglich auch nicht mehr geheizt. Eine Endablesung wurde durch die Verwaltung/Techem nicht gemacht, jedoch habe ich -so genau es eben geht- per Auge den "Verdunstungsstand" abgelesen und dokumentiert. Trotzdem habe ich hier den starken Eindruck, dass ich auch verdunstungsstarke Sommermonate mittragen soll, da über das gesamte Jahr, also auch über 10 "unbewohnte" Monate abgerechnet wurde. Interessanterweise, steht diese Wohnung bis heute leer und dürfte eigentlich gar keine Kosten mehr verursacht haben.

Wie soll ich mich bei dieser Abrechnung verhalten ?

Freundliche Grüße

R.

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