gefragt von administrator am 30.11.1999

Vermieterwechsel

Hallo, ab 1.Oktober bekomme ich einen neuen Vermieter. Mit dem jetzigen liege ich allerdings im Clinch. Übernimmt der neue Vermieter den "Schaden"?
Oder muss ich mit dem alten, dem jetzigen meinen Streit austragen?

Hintergrund:
Ich Dummi habe für 4 Monate die Miete im Voraus bezahlt. Dann stellte sich ein Wasserschaden heraus. Seit 50 Tagen läuft ein Bautrockner in meinem Bad. (Teure Stromkosten). Zusätzlich habe ich meinem Vermieter eine Mietkürzung ab Juni versprochen. Da wusste ich allerdings noch nichts vom Hausverkauf.

So, kann ich also meine Unkosten und den Mietabzug von der Oktobermiete beim neuen Vermieter abziehen oder muss ich mit dem alten vor Gericht um die Summen einzuklagen.

Vielen Dank für Eure Antworten und Mühen im Voraus.

Ursula
Stichwörter: vermieterwechsel

Antworten

antwort von Susanne am
Der jeweils neue Eigentümer geht alle Rechte und Pflichten aus bestehenden Verträgen ein.

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