gefragt von administrator am 30.11.1999
Treppenhausreinigung, wie häufig ist zumutbar!
Hallo...bin neu hier im Forum und habe folgendes Problem!
Ich wohne in einem Mehr-Parteienhaus, in dem die Mieter laut Reinigungsplan der Wohnungsbaugesellschaft abwechselnd für die Durchführung der Hausordnung bzw. die Reinigung des Treppenhauses zuständig sind!
Trotz konsequenter Wahrnehmung meiner Mieterpflichten ist es jetzt schon mehrmals vorgekommen, dass ich bspw. Mittwochs das Treppenhaus reinige und Donnerstags ein Vertreter der Wohnungsbaugesellschaft zu Kontrollzwecken vorbeischaut und ein erneut verdrecktes Treppenhaus vorfindet.
Dies wiederum hat in der Vergangenheit schon mehrmals dazu geführt, dass ich eine Abmahnung durch die Wohnungsbaugesellschaft erhalten habe in der mir angedroht wird, dass bei Nichterfüllen meiner Mieterpflichten ein Reinigungsunternehmen beauftragt würde und ich die hierdurch entstehenden Kosten zu tragen hätte!?
Das kann doch wohl nicht sein?
Mein Frage ist nun, wieviele Treppenhausreinigung sind eigentlich in so einer Hausordnungswoche zumutbar?
Vielen Dank schon mal im Vorraus,
Kim
Antworten
antwort von Susanne am
Der Abmahnung solltest Du schriftlich widersprechen.Eine wöchentlichen Reinigung sollte ausreichend sein, trotzdem ist die Beurteilung der Sauberkeit subjektiv.
Deine Argumente sollten sein, dass Du regelmässig Deiner Mieterpflicht nachkommst und die subjektive Beurteilung des MA.
antwort von rmm am
Hallo Susanne,vielen Dank für deine Antwort!
Dass eine wöchentliche Reinigung ausreichen sollte, das sehe ich ganz genauso...für meine Argumentation hätte ich allerdings gerne einen rechtliche Grundlage, irgendein Urteil zu dieserm Thema...oder einen Gesetzestext!
Gibt's denn da nichts Brauchbares?
Ach ja, und was bedeutet die Abkürzung "MA"???
antwort von Susanne am
*g* Sorry- MA soll Mitarbeiter heißen....Sowas ist natürlich nicht im BGB geregelt, Urteile sind mir nicht bekannt, da kannst Du aber selbst mal googlen.
