gefragt von administrator am 30.11.1999

Schwere Frage zum Zeitmietvertrag

Hallo !

Ich würde bitte dringend Ihre Hilfe benötigen. Ich habe mit meinen Mietern am 01.08.2000 einen Zeitmietvetrag für 5 Jahre abgeschlossen. Er endet somit am 01.08.2005. Wenn ich das Mietverhältnis nicht rechtzeitg (also 3 Monate vorher) kündige verlängert er sich um 1 Jahr. Der Mieter hat Kenntnis genommen, daß der Vermieter nach dieser Zeit die Wohnung für sich nutzen will (mußte 1 von 3 Möglichkeiten angekreuzt werden). Die anderen Möglichkeiten waren Räume beseitigen oder wesentlich verändern will. Nun meine Frage: Ich möchte den Mietvertrag fristgerecht zum 01.08.2005 kündigen damit er sich nicht verlängert. Muss ich Gründe dafür angeben weil ich das Haus dann an jemand anderen vermiete und nicht selber einziehe ? Darf ich das überhaupt oder kann der Mieter dann die Verlängerung des Mietvertrages verlangen ? Was würde passieren wenn ich nicht kündige und sich der Vertrag noch ein Jahr verlängert (bzgl. Kündigungsfrist, Angabe von Gründen bei Kündigung, eventuell unbefristeter Mietvertrag ?). Diesen Fall kann ich so leider nirgends finden, deshalb die dringende Bitte um Hilfe. Im voraus besten Dank.

Reinhard
Stichwörter: frage + schwere + zeitmietvertrag

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