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Gast Experte! hat diese Frage gestellt
hi zusammen.

ich hoffe hier kann mir jemand helfen, wir also mein Mann und ich haben gestern die Fristlose kündigung von unserem Vermieter bekommen. wo drin steht wir müssen unsere Wohnung bis zum 18.07.2007 geräumt haben sonst klagen Sie. Sicherlich ist dahin alles soweit okay da wir zwei monate keine Miete zahlen konnten da mein Mann arbeitslos gerworden ist und das Amt sich wahnsinnig Zeit lässt, wir haben bis heute kein Geld vom Arbeitsamt bekommen und da ich nur Azubi bin reicht mein Gehalt gerade mal für die Hälfte der Miete allerdings mussten wir ja auch noch was zu essen haben. Wir haben unsere Vermieter auch darüber Informiert und Sie meinten das wenn wir denn dann noch Zahlen wenn wir Geld bekommen.
Dadurch denke ich ist die Fristlose Kündigung schon gerechtfertig allerdings habe ich mal im TV gesehen das Arbeitslosen nicht gekündigt werden darf, stimmt das?
Ausserdem hat der Vermieter in die Kündigung geschrieben das Sie uns solange noch die Miete in Rechnung stellen bis die Wohnung neu Vermietet ist dürfen die das? Ich mein wenn die von weiterhin die Miete bekommen würden wir aber nicht drin Wohnen dann brauchen die sich ja nicht um Nachmieter bemühen oder sehe ich das falsch?
Es kommt noch dazu das wir anfang juni selbst die Wohnung gekündigt haben fristgerecht zu ende August, wir haben die Kündigung mit Zeugen beim Vermieter eingeworfen diese behaupten allerdings Sie hätten sie nie bekommen.

Ich weiss nicht wir nun machen sollen! Ausziehen wollten wir eh und zum 18 kein Problem aber ich mache mir Sorgen weil die uns die Miete weiterhin in Rechnung stellen wollen.

Schonmal danke
Stichwörter: komischem + kündigung + zusatz + fristlose

0 Kommentare zu „Fristlose Kündigung mit komischem zusatz”

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