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Gast Experte! hat diese Frage gestellt
Hallo!

Ich bin neu hier im Forum und hoffe es kann mir jemand mit folgender Frage weiterhelfen:

In unserer Betriebskostenabrechnung steht, dass Hausmeisterkosten, Hausstrum und Sach- und Haftpflicht gemäß der II. Berechnungsverordnung auf die Hausbewohner umgelegt wird. Allerdings erfolgt diese Umrechnung in Einheiten. Ist dies zulässig oder muss der Vermieter eher nach Quadratmeterzahl bzw. pro Kopf umrechnen. Mir wurde dazu die Auskunft erteilt, dass es dem Vermieter überlassen ist, sich auszusuchen, ob er pauschal nach Wohneinheiten oder nach Wohnfläche bzw. pro Kopf umrechnet...Entspricht dies den rechtlichen Tatsachen? Wenn sich jemand mit der II Berechnungsverordnung auskennt, wäre ich sehr dankbar, wenn er mir diese Infos zukommen lassen könnte. Woher kann man sich diese II. Berechnungsverordnung besorgen, um vielleicht auch mal selbst nachlesen zu können?

Ich bedanke mich jetzt schonmal für die hoffentlich zahlreichen Infos.

1 Kommentar zu „II. Berechnungsverordnung bei Betriebskostenabrechnung”

Gast Experte!

Die II.Berechnungsverordnung gibt es in größeren Buchhandlungen zu kaufen und ist aber auch im Internet vertreten zum nachlesen.

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