gefragt von administrator am 30.11.1999
II. Berechnungsverordnung bei Betriebskostenabrechnung
Hallo!Ich bin neu hier im Forum und hoffe es kann mir jemand mit folgender Frage weiterhelfen:
In unserer Betriebskostenabrechnung steht, dass Hausmeisterkosten, Hausstrum und Sach- und Haftpflicht gemäß der II. Berechnungsverordnung auf die Hausbewohner umgelegt wird. Allerdings erfolgt diese Umrechnung in Einheiten. Ist dies zulässig oder muss der Vermieter eher nach Quadratmeterzahl bzw. pro Kopf umrechnen. Mir wurde dazu die Auskunft erteilt, dass es dem Vermieter überlassen ist, sich auszusuchen, ob er pauschal nach Wohneinheiten oder nach Wohnfläche bzw. pro Kopf umrechnet...Entspricht dies den rechtlichen Tatsachen?
Ich bedanke mich jetzt schonmal für die hoffentlich zahlreichen Infos.
Antworten
antwort von administrator am
Die II.Berechnungsverordnung gibt es in größeren Buchhandlungen zu kaufen und ist aber auch im Internet vertreten zum nachlesen.
