gefragt von administrator am 30.11.1999

Mietkaution- Ratenzahlung bei Übergabe

Hallo,

ich ziehe bald in eine neue Stadt und habe auch schon eine Wohnung gefunden. Der Vertagsabschluss erfolgt bei der Wohungsübergabe und das ist auch der Umzugstermin. Mein Problem ist die Mietkaution. Am Telefon habe ich gefragt wie es mit einer Ratenzahlung aussieht, da ich davon ausgegangen bin, dass es kein Problem sein wird. Leider hat der Vermieter aber gesagt, dass ich den Gesamtbetrag auf einmal zahlen müsste, was rechtlich ja nicht ok ist, das weiss ich. Nun bin ich aber auf diese Wohnung angewiesen und habe am Telefon gesagt, dass ich es irgendwie hinkriege, was aber nicht so ist, ich muss aber die Wohnung unbedingt haben!!! (sonst habe ich kein Dach überm Kopf in einer neuen Stadt) Dass ich das Recht auf eine Ratenzahlung habe, weiss ich, hilft mir aber nicht weiter. Nun zu meiner Frage: Was kann der Vermieter machen wenn ich doch beim Vertragsabschluss nur die erste Rate bezahlen möchte??? Kann er den Vertagsabschluss verweigern???
Stichwörter: mietkaution + ratenzahlung + Übergabe

Antworten

antwort von Susanne am
Das darf er nicht, kann er aber machen. Viele Vermieter händigen z.B. die Schlüssel erst bei Kautionsübergabe aus.

In welchem Zusammenhang sollst Du die Kaution erbringen? Bei Vertragsabschluss? Generell erfolgt die Kautionszahlung bzw. die erste Rate mit der ersten Miete.

antwort von nogare am
jep, erst bei vertragsabschluss :(

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