gefragt von administrator am 30.11.1999

NKA bei Umzug

Hallo,

leider habe ich nicht lange die Suchfunktion benutzt Embarassed wollte mich aber aufgrund meiner persönlichen Situation in diesem Forum schlau machen:

unser Auszug aus der alten Wohnung war am 31.04.2006 (tatsächlich bereits am 16.April ausgezogen...). Nun habe ich die Abrechnung für 01.01.06-31.04.06 erhalten. Die Heizkosten addieren sich auf 600€. 600€ für 4 Monate Crying or Very sad

Wenn ich diese mit dem Jahr 2005 vergleiche hatte ich für das gesamte Jahr 1000€.

Da wir durch den Umzug bereits uns ab Anfang März für Renovierungsarbeiten in der neuen Wohnung aufgehalten haben, wurde in der alten nur noch punktuell und bewusst geheizt. Nur Wohnzimmer und Kinderzimmer und nur bei Anwesenheit in der Wohnung und dann auch nur abends und nicht die ganze Nacht.

Nun wurde beim Auszug nicht abgelesen, sondern meine NKA basiert praktisch auf einen Verteilschlüssel 4 von 12 Monate. Mit meinem alten Vermieter habe ich bereits telefoniert und er sagte mir, dass die Gesamtjahresabrechnung höher ausgefallen ist. Das ist auch meine Befürchtung, dass ich vermutlich die Heizkosten meiner Nachmieter nun mit bezahlen darf. Habe ich eine Möglichkeit gegen die NKA vorzugehen und evtl. einen Betriebskostenspiegel anzusetzen bzw. meine Abrechnungen der letzten 4 Jahre in der gleichen Wohnung anzusetzen??? Bitte helft....
Stichwörter: nka + umzug

Antworten

antwort von Susanne am
Haben die Heizungen keine Verbrauchserfassungsgeräte?
Du hast Anspruch auf eine korrekte Abrechnung!

Und wer hat bitte im April diesen Jahres geheizt? Wir hatten Temperaturen um die 30 Grad, es war sommerhaft warm!

antwort von donerl am
Hallo Susanne, danke für die Rückmeldung.....

Es geht ja um den Januar - April 2006 also letztes Jahr....

Die Heizungen haben schon Verbraucherfassungsgeräte, nur beim Auszug wurden diese nicht abgelesen.

Nun kommt mir der Verbrauch im Vergleich zu den letzten Abrechnungen ziemlich hoch vor. Deswegen meine Frage was ich noch tun kann. Schließlich möchte ich nicht die aufgrund das mein Nachmieter ewig geheizt hat, diese Kosten mit übernehmen.

Was kann ich tun ??

antwort von Susanne am
Also nochmal, Du hast Anspruch auf verbrauchsgerechte Erfassung. Offenbar hat Dein VM verpasst, eine Zwischenablesung machen zu lassen.

Nach Heizkostenverordnung (findes Du online) darfst Du demnach 15% kürzen!

antwort von donerl am
nochmals danke, dass hilft einen großen schritt weiter....

d.h. nicht ich habe mich beim Auszug um die Ablesung zu kümmern sondern der Vermieter ?

Ist das Korrekt so ?

PS: nach einem Telefonat mit dem Vermieter meinte er, dass ich es verpasste habe, die Verbrauchsgeräte abzulesen !

antwort von Susanne am
Witzbold!

In der Regel wird ein Übergabeprotokoll angefertigt, ein Vermieter hat sowas als Vorlage und bringt es zum Übergabetermin mit.
Im Protokoll werden alle Zählerstände vermerkt.
Ansonsten muss der Vermieter die Abrechnungsfirma zur Zwischenablesung bestellen, dass das Mietersache sein soll ist mir vollkommen neu!
Leitet sich demnach aus der Pflicht des Vermieters zur verbrauchsgerechten Abrechnung nach Heizkostenverordnung ab. Ist ja keine Mieterpflicht, oder?

antwort von donerl am
Hallo Susanne,

vielen Dank...

heute abend habe ich einen Termin mit dem Vermieter. Ich werde ihm somit sagen, dass

a) er für die verbrauchsgerechte Abrechnung verantwortlich ist ...und
b) aufgrund dass dies nicht erfolgt ist, ich 15% gem. Heizkostenverordnung abziehen werde.

Frage 1: ist das so korrekt ?

Frage 2: er möchte mir heute abend auch die Gesamtabrechnung für das Jahr 2006 zeigen. Auch wenn ich die 15% abziehe, ist der Gesamtverbrauch immer im Vergleich zu den Vorjahren 2003/04/05 immer noch zu hoch. Gibt es hier die Möglichkeit die Abrechnungen/Verbräuche der Vorjahre als Maßstab anzusetzen. Wie bereits erwähnt haben wir immer sehr bewusst geheizt und wenn die Nachmieterin hier volle aufgedreht hat möchte ich nicht ihren Verbrauch aufgrund der zeitanteiligen (4Monate von 12) Abrechnung mitbezahlen.

Bitte um Antwort, da ich heute abend mit ihm einen Termin vereinbart habe...

Danke im Voraus.

antwort von Susanne am
zu1 Ja, korrekt.

Zu 2: Wie willst Du dem aus dem Weg gehen? Das Kind ist doch schon in den Brunnen gefallen, sprich, die Messwerte wurden nicht abgelesen.
Die Vorjahreswerte sind irrelevant. Du kannst nicht beweisen, dass Deine Nachmieter mehr verbraucht haben als Du.

Wenn Du hier was machen willst, musst Du zum Rechtsanwalt.

antwort von donerl am
dann werde ich zu a/b) dies so vorschlagen und zur Frage 2 werde ich es Verhandlungsvorschlag einbringen.....

wenn Vermieter nicht mitgeht dann zahle ich halt und hab meine Ruhe - wenigstens kann ich die 15% abziehen..

antwort von Susanne am
Zieh Dir die Heizkostenverordnung, ausdrucken und als Nachweis mitnehmen!

antwort von donerl am
yes, bin grad dabei - relevant ist ja §9

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