gefragt von administrator am 30.11.1999

Mieterhöhung nach Vermieterwechsel ohne Grundbucheintrag

Hallo Forumsbesucher,

ich habe folgendes Problem:
Nach einem Vermieterwechsel der am 15.05.07 vonstatten gegangen ist, will der neue Vermieter die Miete zum 01.09.07 um 20% erhöhen. Der Vorgang scheint soweit rechtsgültig.
Aber: Der neue Vermieter steht noch nicht im Grundbuch unserer Stadt. Es werden auch noch 2-3 Monate vergehen bis er eingetragen ist.
Meine Frage: Darf er jetzt schon, obwohl er noch nicht im Grundbuch steht und ohne eine Bevollmächtigung des alten Vermieters, eine Mieterhöhung zum 01.09.07 ankündigen??

Danke im vorraus

Martin

Antworten

antwort von Susanne am
Ohne Eintrag ins Grundbuch nichtig! Nichtig = nie bekommen.

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