gefragt von administrator am 30.11.1999
Mieterhöhung nach Vermieterwechsel ohne Grundbucheintrag
Hallo Forumsbesucher,ich habe folgendes Problem:
Nach einem Vermieterwechsel der am 15.05.07 vonstatten gegangen ist, will der neue Vermieter die Miete zum 01.09.07 um 20% erhöhen. Der Vorgang scheint soweit rechtsgültig.
Aber: Der neue Vermieter steht noch nicht im Grundbuch unserer Stadt. Es werden auch noch 2-3 Monate vergehen bis er eingetragen ist.
Meine Frage: Darf er jetzt schon, obwohl er noch nicht im Grundbuch steht und ohne eine Bevollmächtigung des alten Vermieters, eine Mieterhöhung zum 01.09.07 ankündigen??
Danke im vorraus
Martin
Antworten
antwort von Susanne am
Ohne Eintrag ins Grundbuch nichtig! Nichtig = nie bekommen.
