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Aufhebung der Kündigung

 bierindosen hat diese Frage am 07.03.2010 gestellt
Hallo zusammen,
wenn ein Mieter gekündigt hat, hat er auch die Möglichkeit, die Kündigung zurückzunehmen, weil er z.B. keine neue Wohnung findet ?
Danke vorab

1 Kommentar zu „Aufhebung der Kündigung”

 edy Experte!
07.03.2010 20:02

Hallo,
siehe auch hier:
http://www.rechtsanwalt-friedrichshain.de/Urteile/Legenden/Ruecknahme.html
Ist der VM stur,bist du draussen.
Hier hilft nur mit dem VM reden,ob er dich
weiterhin in der Wohnung wohnen läßt.

lg
edy

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